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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 172/2026

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Kollektivvertrag: KV 172/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. Mai 2026
Ende der Geltung
Freitag, den 30. April 2027
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 172/2026
Katasterzahl
XIV/61/4

Veröffentlicht auf EVI am 20.04.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.321.838

KV 172/2026. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2026 in Kraft tritt und bis 30. April 2027 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für die Baustelle: A11 Karawankentunnel Sanierung 1. Röhre, Firma: ÖSTU-STETTIN Hoch- und Tiefbau GmbH, Münzenbergstraße 38, 8700 Leoben; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen betreffend Dekadenarbeit und wurde unter Registerzahl KV 172/2026, Katasterzahl XIV/61/4, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 14. April 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz