Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 172/2026
Kollektivvertrag: KV 172/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. Mai 2026
- Ende der Geltung
- Freitag, den 30. April 2027
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 172/2026
- Katasterzahl
- XIV/61/4
Veröffentlicht auf EVI am 20.04.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.321.838
KV 172/2026. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2026 in Kraft tritt und bis 30. April 2027 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für die Baustelle: A11 Karawankentunnel Sanierung 1. Röhre, Firma: ÖSTU-STETTIN Hoch- und Tiefbau GmbH, Münzenbergstraße 38, 8700 Leoben; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen betreffend Dekadenarbeit und wurde unter Registerzahl KV 172/2026, Katasterzahl XIV/61/4, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 14. April 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz