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Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus | Richtlinienerlass 15.04.2026

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Förderung: Richtlinienerlass

Geschäftszahl
  • 2026-0.304.363
Rechtsgrundlage
  • § 4 Abs. 3 KMU-Förderungsgesetz iVm § 6 Abs. 1 WZEVI-Gesetz
Informationen zur Einbringung von Ansuchen
Organisation
Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT)
Übermittlung
Post
Strauchgasse 3, 1010 Wien
Web
http://www.oeht.at

Veröffentlicht auf EVI am 15.04.2026

Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

Geschäftszahl: 2026-0.304.363

Richtlinienerlass

Am 31. März 2026 hat der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer, die Richtlinien des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Investitionen im Tourismus (Tourismus Investitions-Richtlinie), Förderung von Jungunternehmern (Jungunternehmer-Richtlinie), Unternehmensstabilisierung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie) und Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Haftungs-Richtlinie) erneut erlassen. 

Die Richtlinien und die dazugehörigen Informationen zur Einbringung von Ansuchen können bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT), Strauchgasse 3, 1010 Wien, bezogen werden. Sie stehen auch auf der Website der OeHT unter www.oeht.at zur Verfügung. 

Für den Bundesminister:
Philipp Kirchler, BA MA

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus