Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus | Richtlinienerlass 15.04.2026
Förderung: Richtlinienerlass
- Geschäftszahl
- 2026-0.304.363
- Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 3 KMU-Förderungsgesetz iVm § 6 Abs. 1 WZEVI-Gesetz
- Informationen zur Einbringung von Ansuchen
- Organisation
- Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT)
- Übermittlung
- Post
- Strauchgasse 3, 1010 Wien
- Web
- http://www.oeht.at
Veröffentlicht auf EVI am 15.04.2026
Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Geschäftszahl: 2026-0.304.363
Richtlinienerlass
Am 31. März 2026 hat der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer, die Richtlinien des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Investitionen im Tourismus (Tourismus Investitions-Richtlinie), Förderung von Jungunternehmern (Jungunternehmer-Richtlinie), Unternehmensstabilisierung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie) und Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Haftungs-Richtlinie) erneut erlassen.
Die Richtlinien und die dazugehörigen Informationen zur Einbringung von Ansuchen können bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT), Strauchgasse 3, 1010 Wien, bezogen werden. Sie stehen auch auf der Website der OeHT unter www.oeht.at zur Verfügung.
Für den Bundesminister:
Philipp Kirchler, BA MA
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus