Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 217/2026
Kollektivvertrag: KV 217/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. Mai 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 217/2026
- Katasterzahl
- VIII/38/2
Veröffentlicht auf EVI am 18.05.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026.0-407.985
KV 217/2026. Am 7. April 2026 haben die Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag für die Kunststoffverarbeiter abgeschlossen, der am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Bundesinnung; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen und enthält außerdem im Anhang I und II die Lohnordnung für die Berufszweige der Kunststoffverarbeiter, die einen integrierenden Bestandteil des Kollektivvertrages bildet. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 217/2026, Katasterzahl VIII/38/2, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 12. Mai 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz