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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 216/2026

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Kollektivvertrag: KV 216/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. Mai 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 216/2026
Katasterzahl
VIII/38/1

Veröffentlicht auf EVI am 18.05.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026.0-407.985

KV 216/2026. Am 25. März 2026 haben die Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag für Tischler und Holzgestalter (zum Kollektivvertrag vom 19. März 2025, KV 286/2025) abgeschlossen, der am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 19. März 2025 und wurde unter Registerzahl KV 216/2026, Katasterzahl VIII/38/1, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 12. Mai 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz