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Marinomed Biotech AG (276819m) | Ordentliche Hauptversammlung 2026

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Ordentliche Hauptversammlung: 11. Juni 2026, 13:00 Uhr

Termin
Donnerstag, den 11. Juni 2026 um 13:00 Uhr
Ort
Kompetenzzentrum der Raiffeisenbank Korneuburg
Stockerauer Straße 94
2100 Korneuburg

Veröffentlicht auf EVI am 13.05.2026

Marinomed Biotech AG

Hovengasse 25, 2100 Korneuburg
Firmenbuchnummer 276819 m
ISIN ATMARINOMED6 

Einberufung der 9. ordentlichen Hauptversammlung

für Donnerstag, den 11. Juni 2026 um 13:00 Uhr (Wiener Zeit)
im Kompetenzzentrum der Raiffeisenbank Korneuburg, 2100 Korneuburg, Stockerauer Straße 94 

I. Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2025 nach UGB samt Lagebericht und 
    Cor­porate-Governance-Bericht, des Nichtfinanziellen Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge­schäftsjahr 2025
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge­schäftsjahr 2025
  4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
  5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2025
  6. Beschlussfassung über (a) den Widerruf des Beschlusses der Hauptversammlung vom 11. Juni 2025 über der Verringerung der Mitgliederzahl des Aufsichtsrats infolge einer Mandatszurücklegung und (b) Wahl einer Person in den Aufsichtsrat
  7. Beschlussfassung über (a) die Aufhebung der in der Hauptversammlung vom 20.06.2024 zu Punkt 7 der Tagesordnung beschlossenen Ermächtigung, Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG auszugeben, im noch nicht ausgenützten Umfang und gleichzeitig (b) die Ermächtigung des Vorstands, Instrumente im Sinne von § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die den Bezug von und/oder den Umtausch und die Wandlung in Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auszugeben, samt teilweisem Bezugsrechtsausschluss (Direktausschluss) sowie Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
  8. Beschlussfassung über (a) die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2024 im noch nicht ausgenützten Umfang, und gleichzeitig (b) die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG zur (i) Bedienung und Ausgabe an Inhaber von Instrumenten gemäß § 174 AktG und (ii) zur Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands (Bedingtes Kapital 2026) sowie die entsprechende Änderung der Satzung in § 5.
  9. Beschlussfassung über (a) die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals im noch nicht ausgenützten Umfang und gleichzeitig (b) die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im Ausmaß von bis zu 50% des zum Zeitpunkt des Hauptversammlungsbeschlusses bestehenden Grundkapitals gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und teilweisem Direktausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Anpassung der Satzung in § 5.
  10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands (a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), (b) gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, und (c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

II. Unterlagen zur Hauptversammlung, Bereitstellung von Informationen auf der Internetseite

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 21. Mai 2026 auf der im Firmen­buch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.marinomed.com zugäng­lich:

III. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teil­nahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 1. Juni 2026 (24:00 Uhr Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Ak­tionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am 8. Juni 2026 (24:00 Uhr Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem. § 17 Abs. 2 genügen lässt

Per E-Mail

anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at 

(Depotbestätigungen bitte im Format .pdf übermitteln)

Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform per Post oder Boten           

Marinomed Biotech AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per SWIFT 
ISO 15022

CPTGDE5WXXX

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text angeben)

Per SWIFT 
ISO 20022

ou=xxx, o=cptgde5w, o=swift

seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.marinomed.com zur Verfügung).

Telefax+43 (0)1 8900 500 – 50 

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD aus­zustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver­sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 1. Juni 2026 (24:00 Uhr Wie­ner Zeit) bezie­hen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen­ge­nommen.

IV. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters und das dabei einzuhaltende Verfahren

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung (Punkt III.) nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder einer juristischen) Person in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt wer­den können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adres­sen zugehen: 

Per Post oder Boten

Marinomed Biotech AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per E-Mail

anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at 

(Vollmachten bitte im Format .pdf übermitteln)

Per SWIFT 
ISO 15022

CPTGDE5WXXX

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINO­MED6 im Text angeben)

Per SWIFT 
ISO 20022

ou=xxx, o=cptgde5w, o=swift

seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.marinomed.com zur Verfügung).

Per Telefax+43 (0)1 8900 500 – 50 
Persönlichbei Registrierung zur Hauptversammlung am Veranstaltungsort

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persön­lich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 10. Juni 2026, 16:00 Uhr (Wiener Zeit), an einer der vorgenannten Adressen einzulangen.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.marinomed.com abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs. 3 AktG. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. 

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für An­leger - IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfü­gung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.marinomed.com ein speziel­les Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Mag. Florian Prischl vom IVA unter Tel. +43 1 531781165, oder E-Mail prischl.marinomed@hauptversammlung.at.

V. Hinweise auf die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit min­destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 21. Mai 2026 (24:00 Uhr Wiener Zeit) der Gesell­schaft ausschließlich an der Adresse Marinomed Biotech AG, z.H. Herrn Dr. Karl Wagner, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, zugeht. Jedem so bean­tragten Tagesord­nungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begrün­dung beiliegen. Der Tagesord­nungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die an­tragstellen­den Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhr­zeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbe­stätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, kön­nen zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG Vor­schläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 1. Juni 2026 (24:00 Uhr Wie­ner Zeit) der Gesellschaft an die Adresse Marinomed Biotech AG, z.H. Dr. Karl Wagner, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, oder per E-Mail: ir@marinomed.com, wobei das Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG, beispielsweise als .pdf, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. 

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung (Ausnahme: Beschlussvorschläge zur Wahl in den Aufsichtsrat) Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.

5. Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG als auch Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.marinomed.com unter den Menüpunkten „Investoren & ESG“ und „Haupt­versammlung“ zugänglich.

VI. Weitere Angaben und Hinweise

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Ge­sellschaft EUR 1.998.979,- und ist zerlegt in 1.998.979 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.998.979 Stimmrechte. Die Ge­sellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. 

2. Identitätsnachweis und Einlass

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Re­gistrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Korneuburg, im Mai 2026

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt:
Marinomed Biotech AG (276819m)