R-CO 3 Offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) | Außerordentliche Hauptversammlung 2026
Außerordentliche Hauptversammlung: 5. Juni 2026, 11:00 Uhr
- Termin
- Freitag, den 05. Juni 2026 um 11:00 Uhr
- Ort
- Gesellschaftssitz der SICAV
29, avenue de Messine
75008 Paris
Frankreich
Veröffentlicht auf EVI am 20.05.2026
R-CO 3
Kapitalanlagegesellschaft mit variablem Kapital
29, avenue de Messine – 75008 Paris
RCS PARIS 937 898 609
Einberufungsmitteilung
Die Aktionäre der SICAV R-CO 3 werden zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einberufen, die am 5. Juni 2026 um 11:00 Uhr am Gesellschaftssitz der SICAV stattfindet. Folgende Tagesordnungspunkte werden verhandelt:
- Kenntnisnahme des Berichts des Verwaltungsrats
- Genehmigung des gemeinsamen Plans zur Verschmelzung des FCP „BBR Europe“ mit dem gleichnamigen Teilfonds „BBR Europe“ der SICAV, der zu diesem Zweck aufgelegt wird
- Festlegung des Datums für die Verschmelzung
- Bevollmächtigung des Verwaltungsrats, unter der Kontrolle des Abschlussprüfers das Vermögen zu bewerten und das Umtauschverhältnis festzulegen sowie die Verschmelzung endgültig durchzuführen
- Bevollmächtigung für die Einreichung von Unterlagen und die Durchführung von Formalitäten.
Unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Aktien wird die Versammlung von der Gesamtzahl der Aktionäre gebildet.
Die Inhaber von Namensaktien müssen bis zum fünften Werktag vor der Versammlung um 0.00 Uhr (Ortszeit Paris) namentlich im Aktienregister der Gesellschaft geführt sein, um an der Versammlung teilzunehmen, per Briefwahl abzustimmen oder sich vertreten zu lassen.
Die Eigentümer von Inhaberaktien müssen bis zum zweiten Werktag vor der Versammlung um 0.00 Uhr (Ortszeit Paris) namentlich in den Registern des bevollmächtigten Vermittlers geführt sein. Nach erfolgter Eintragung oder buchmäßiger Erfassung der Wertpapiere durch den bevollmächtigten Vermittler in den von ihm geführten Büchern für Inhaberpapiere stellt der Vermittler eine Teilnahmebescheinigung aus. Die Eigentümer von Inhaberaktien müssen die Teilnahmebescheinigung innerhalb derselben Frist am Schalter von Rothschild & Co Martin Maurel einreichen.
Aktionäre, denen die Teilnahme an der Versammlung nicht möglich ist, können wahlweise:
- ihrem Ehepartner oder einem anderen Aktionär eine Vollmacht erteilen
- der Gesellschaft eine Vollmacht ohne Angabe eines Bevollmächtigten übermitteln
- der Gesellschaft das für die Briefwahl bestimmte Formular übermitteln
Die Aktionäre können die Standardformulare für die Abstimmung per Briefwahl oder mittels Vollmacht samt Anlagen beim Sitz der Gesellschaft beantragen.
Von allen Aktionären muss die entsprechende Anfrage spätestens sechs Tage vor dem Versammlungsdatum per Einschreiben mit Rückschein bei der Gesellschaft eingehen. Wurden die Formulare einmal beantragt, ist eine Vertretung mittels Vollmacht oder eine direkte Teilnahme an der Versammlung nicht mehr möglich.
Die erhaltenen Formulare sind so zu versenden, dass die zuständigen Abteilungen der Gesellschaft spätestens drei Tage vor der Versammlung darüber verfügen.
Für Anleger in Österreich sind der Prospekt, das Basisinformationsblatt, die Satzung, der Jahres- und der Halbjahresbericht kostenfrei in gedruckter Form am Sitz der Gesellschaft, Rothschild & Co Asset Management, 29 Avenue de Messine 75008 Paris, und bei der österreichische Informationsstelle, Raiffeisen Bank International AG, Stadtpark 9, A-1030 Vienna, Austria, erhältlich.
Der Verwaltungsrat
Anhänge zur Veröffentlichung
- 200526_R-CO 3.pdf (99.9 Kb)
- Verantwortlich für den Inhalt:
- R-CO 3 Offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)