Wiener Börse AG (161826f) | Ordentliche Hauptversammlung 2026
Ordentliche Hauptversammlung: 25. Juni 2026, 10.00 Uhr
- Termin
- Donnerstag, den 25. Juni 2026 um 10:00 Uhr
- Ort
- Reitersaal der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Strauchgasse 3 (Erdgeschoß)
1010 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 13.05.2026
Wiener Börse AG
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Die 29. ordentliche Hauptversammlung der Wiener Börse AG findet am Donnerstag, dem 25. Juni 2026, um 10.00 Uhr, im Reitersaal der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, 1010 Wien, Strauchgasse 3 (Erdgeschoß) statt.
Die Tagesordnung lautet:
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlages über die Gewinnverwendung und des Berichtes des Aufsichtsrates gemäß § 96 Aktiengesetz;
- Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns;
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025;
- Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026;
- Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025.
Die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 AktG, das sind die Vorschläge des Vorstandes der Wiener Börse AG gemäß § 108 Abs. 1 AktG zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 5, die Vorschläge des Aufsichtsrates der Wiener Börse AG gemäß § 108 Abs. 1 AktG zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5, der Jahresabschluss mit dem Lagebericht, der Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht, der Vorschlag für die Gewinnverwendung sowie der Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 Abs 1 AktG liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, also ab Donnerstag, dem 4. Juni 2026 in den Geschäftsräumlichkeiten der Wiener Börse AG in 1010 Wien, Wallnerstraße 8, 1. Stock, in der Abteilung Legal & Compliance zur Einsicht durch die Aktionäre auf. Abschriften dieser Unterlagen liegen in der Abteilung Legal & Compliance zur Entnahme durch Aktionäre auf oder werden Aktionären auf Verlangen auf dem Postweg mittels eingeschriebenen Briefes oder im Wege der elektronischen Post an die der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse übersendet. Wir ersuchen, ein derartiges Verlangen an die E-Mail-Adresse legal@wienerboerse.at zu richten.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung in Verbindung mit § 112 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 111 Absatz 1 erster Satz AktG nach der Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, das ist Montag, der 15. Juni 2026 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der 29. ordentlichen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Montag, 15. Juni 2026 (Nachweisstichtag) Aktionär ist.
Aktionäre müssen zur Hauptversammlung zugelassen werden, wenn ihre Anmeldung der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, also am Montag, dem 22. Juni 2026 in Textform ausschließlich an eine der unten angeführten Adressen zugegangen ist.
Per Post: Wiener Börse AG, Legal & Compliance, Wallnerstraße 8, 1010 Wien.
Per E-Mail: legal@wienerboerse.at, wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Schriftform erteilt werden. Die Vollmacht ist der Gesellschaft ausschließlich an die unten angeführte Adresse zu übermitteln.
Der Widerruf einer Vollmacht hat in Schriftform zu erfolgen. Der Widerruf der Vollmacht ist der Gesellschaft ausschließlich an die unten angeführte Adresse zu übermitteln.
Per Post: Wiener Börse AG, Legal & Compliance, Wallnerstraße 8, 1010 Wien.
Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt.
Wien, am 25. März 2026
Der Vorstand der Wiener Börse AG
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