Amt der Kärntner Landesregierung | Großverfahren 02.04.2026
Großverfahren: ABA Wörthersee West, BA 09; Wiederverleihung des Wasserrechtes, 08-KA-66551/2006-50
- Zahl
- 08-KA-66551/2006-50
- Rechtsgrundlage
- § 99 Abs. 1 lit d WRG 1959
- §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. I Nr. 51/1991 idgF
- Vorhaben
- Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes für den Bauabschnitt 09 der Abwasserbeseitigungsanlage des Abwasserverbandes Wörthersee West in der Marktgemeinde Rosegg.
- Einsichtnahme in Unterlagen bis
- Mittwoch, den 20. Mai 2026
- Ort
- Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8, Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination
Flatschacher Straße 70
9021 Klagenfurt am Wörthersee
1. Stock, Zi. Nr. 127
- Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8, Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination
- Abwasserverband Wörthersee West
- Wasserweg 1, 9232 Frög
- Schriftliche Einwendungen bis
- Mittwoch, den 20. Mai 2026
- Behörde
- Organisation
- Amt der Kärntner Landesregierung
- Übermittlung
- abt8.umweltrecht@ktn.gv.at
- Post
- Flatschacher Straße 70, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
- Antragsteller
- Abwasserverband Wörthersee West
Veröffentlicht auf EVI am 02.04.2026
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination
Umweltrecht
Zahl: 08-KA-66551/2006-50
Edikt
Kundmachung über den Antrag des Abwasserverbandes Wörthersee West, Wasserweg 1, 9232 Frög, zur Durchführung des wasserrechtlichen Wiederverleihungsverfahrens gemäß § 21 Abs. 3 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) idgF der Novelle BGBl. I Nr. 73/2018.
Gegenstand des Antrages und Beschreibung des Vorhabens:
Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes für den Bauabschnitt 09 der Abwasserbeseitigungsanlage des Abwasserverbandes Wörthersee West in der Marktgemeinde Rosegg.
Der Bauabschnitt 09 umfasst die Ortsnetze Rosegg, Duel und Frög. Die Ortsnetze erfassen und sammeln die häuslichen und gewerblichen Abwässer und leiten diese in den Transportsammler ein. Der Transportsammler führt die Abwässer der vollbiologischen Reinigung der Abwasserreinigungsanlage Wörthersee West zu, welche anschließend in die Drau eingeleitet werden.
Zeit und Ort der Einsichtnahme:
Die Einsichtnahme in die Projektunterlagen ist bis 20.05.2026 nach telefonischer Voranmeldung möglich:
- beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8, Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination, Flatschacher Straße 70, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, 1. Stock, Zi. Nr. 127 (Tel. 050 536 18058) als zuständige Wasserrechtsbehörde,
- beim Abwasserverband Wörthersee West, Wasserweg 1, 9232 Frög (Tel. 04274/525 47)
Einwendungen:
Einwendungen gegen die beantragte Wiederverleihung des Wasserrechtes sind ab Datum der Veröffentlichung des Ediktes in den Zeitungen bis 20.05.2026 schriftlich (auch per E-Mail: abt8.umweltrecht@ktn.gv.at) möglich. Die Kundmachung des Antrages durch Edikt hat gem. § 44b Abs. 1 AVG zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig bei der Behörde Einwendungen erheben. Als rechtzeitig erhoben gelten Einwendungen nur dann, wenn sie innerhalb der Auflagefrist bis spätestens einschließlich 20.05.2026 bei der Wasserrechtsbehörde eingebracht werden.
Hinweise:
Dieses Edikt wird im redaktionellen Teil der Kleinen Zeitung Kärnten, der Kärntner Kronenzeitung, auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) sowie durch Anschlag an der Amtstafel der Marktgemeinde Rosegg, des Amtes der Kärntner Landesregierung und auf der Homepage des Landes Kärnten (www.ktn.gv.at) unter Service/Amtliche Informationen kundgemacht.
Rechtsgrundlagen:
§ 99 Abs. 1 lit d WRG 1959 und §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. I Nr. 51/1991 idgF.
Für den Landeshauptmann:
Mag.a Carmen Oberlerchner
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Amt der Kärntner Landesregierung