Tower Consulting Vermittlungs-GmbH (278098v) | Verschmelzung
Zusammenschluss: Grenzüberschreitende Umwandlung
- Rechtsgrundlage
- §§ 15 und 20 EU UmgrG
- Neuer Firmensitz
- 93051 Regensburg, Bundesrepublik Deutschland
Veröffentlicht auf EVI am 30.03.2026
Bekanntmachung
Die Tower Consulting Vermittlungs-GmbH, FN 278098v, mit dem Sitz in der politischen Gemeinde St. Johann im Pongau und der Geschäftsanschrift Hubstraße 12B – Top 5, 5600 St. Johann im Pongau, beabsichtigt ihren Satzungs- und Verwaltungssitz im Wege einer grenzüberschreitenden Umwandlung nach 93051 Regensburg, Bundesrepublik Deutschland, zu verlegen („Hinaus-Umwandlung“). Die Gesellschaft nimmt mit Wirksamkeit der grenzüberschreitenden Umwandlung die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht an. Die Gesellschaft wird den Firmenwortlaut Tower Consulting Vermittlungs-GmbH beibehalten.
Der Umwandlungsplan vom 26.03.2026 wird beim Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg eingereicht und von diesem in die Urkundensammlung eingestellt.
Gemäß §§ 15 und 20 des Bundesgesetzes über grenzüberschreitende Umgründungen von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union (EU UmgrG) stehen den Gläubigern der Gesellschaft folgende Rechte zu:
- Jeder Gläubiger der Gesellschaft ist berechtigt, von der Gesellschaft zu verlangen, dass ihm die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Gesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre sowie die Schluss- bzw. die Zwischenbilanz übersandt oder in elektronischer Form zugänglich gemacht werden.
- Jeder Gläubiger ist weiters berechtigt, innerhalb von drei Monaten nach Offenlegung des Umwandlungsplans im Firmenbuch und dessen Aufnahme in die Urkundensammlung Sicherheiten für seine bis dahin entstandene Forderung zu begehren, soweit der Gläubiger nicht die Befriedigung verlangen kann. Der Gläubiger muss glaubhaft machen, dass durch die Hinaus-Umwandlung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird.
- In Bezug auf Forderungen, die vor der Offenlegung des Umwandlungsplans entstanden sind, gilt die Gesellschaft als Gesellschaft mit einem Gerichtsstand im Inland an ihrem früheren Sitz, sofern die Klage innerhalb von zwei Jahren nach Wirksamwerden der Umwandlung erhoben wird.
- Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann spätestens fünf Arbeitstage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung Bemerkungen zum Umwandlungsplan an die Gesellschaft übermitteln. Die Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung über den Umwandlungsplan wird voraussichtlich am 13. Mai 2026 stattfinden. Die Geschäftsführer der Gesellschaft erteilen nähere Auskünfte über die Modalitäten der Umwandlung und den vorgesehenen Zeitplan.
Im März 2026
Die Geschäftsführer
- Verantwortlich für den Inhalt:
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