Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 31.03.2026
Großverfahren: Windpark Loidesthal III, WST1-UG-109
- Kennzeichen
- WST1-UG-109
- Rechtsgrundlage
- § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG
- § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000
- Vorhaben
- Windpark Loidesthal III
- Einsicht in Unterlagen
- 31.03.2026 - 15.05.2026
- UVP-Behörde
- Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
- Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
- Standortgemeinden
- Zistersdorf, Velm-Götzendorf, Sulz im Weinviertel und Spannberg
- Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen
- 31.03.2026 - 15.05.2026
- UVP-Behörde
- Organisation
- Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
- Übermittlung
- Post
- Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
- Antragsteller
- ImWind Erneuerbare Energie GmbH
Veröffentlicht auf EVI am 31.03.2026
AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Kundmachung
verfahrenseinleitender Antrag im Großverfahren - Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-109
Gemäß § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:
1. Gegenstand des Antrags
Die ImWind Erneuerbare Energie GmbH, vertreten durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH, hat mit Eingabe vom 13.06.2025, modifiziert mit Schreiben vom 23.10.2025, 19.12.2025 und 02.03.2026, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung, als zuständige UVP-Behörde, für das Vorhaben „Windpark Loidesthal III“ gestellt.
Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.
2. Beschreibung des Vorhabens
Mit dem Vorhaben sollen in der Gemeinde Zistersdorf zwei Windenergieanlagen der Type Vestas V172 mit einer Engpassleistung von jeweils 7,2 MW, einem Rotordurchmesser von 172 m, einer Nabenhöhe von 199 m inkl. Batteriespeicheranlagen und Begleitmaßnahmen errichtet und betrieben werden. Die Gesamtleistung beträgt 14,4 MW. Von Teilen der externen Netzableitung ist zusätzlich die Gemeinde Spannberg und von Teilen der Zuwegung sind zusätzlich die Gemeinden Velm-Götzendorf und Sulz im Weinviertel betroffen.
3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme
Ab 31.03.2026 bis einschließlich 15.05.2026 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektsunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung in den Standortgemeinden Zistersdorf, Velm-Götzendorf, Sulz im Weinviertel und Spannberg sowie der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird empfohlen, für die Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
4. Hinweise
Ab 31.03.2026 bis einschließlich 15.05.2026 besteht die Möglichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen.
Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 31.03.2026 bis einschließlich 15.05.2026, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG und § 9 Abs. 6 UVP-G 2000).
Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen sind. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe als Bürgerinitiative gemäß § 19 UVP-G 2000 am Genehmigungsverfahren als Partei teil.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG geführt wird und sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dipl.-Ing. Gundacker
- Verantwortlich für den Inhalt:
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