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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 158/2026

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Kollektivvertrag: KV 158/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Ende der Geltung
Freitag, den 31. Dezember 2027
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 158/2026
Katasterzahl
XXII/96/19

Veröffentlicht auf EVI am 30.03.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.257.768

KV 158/2026. Am 27. Jänner 2026 haben die Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ), die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivertrag) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten und bis 31. Dezember 2027 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für Mitglieder des Vereines Sozialwirtschaft Österreich - Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen, soweit diese im fachlichen Geltungsbereich angeführten Einrichtungen fallen; c) für Arbeitnehmerinnen, die in den persönlichen Geltungsbereich des SWÖ-KV fallen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angehörenden (leitend oder anleitend) Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für einen Pflegezuschuss für das Kalenderjahr 2027 und wurde unter Registerzahl KV 158/2026, Katasterzahl XXII/96/19, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 24. März 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz