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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 150/2026

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Kollektivvertrag: KV 150/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Dezember 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 150/2026
Katasterzahl
IV/31/33

Veröffentlicht auf EVI am 30.03.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.257.768

KV 150/2026. Am 17. Dezember 2025 haben die Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Wien, b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe Berufszweig der Fleischer; c) für alle Arbeitnehmer/innen, sofern sie nicht dem Angestelltengesetz unterstehen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem eine gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Fairness im Umgang mit überlassenen ArbeitnehmerInnen im Fleischsektor. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 150/2026, Katasterzahl IV/31/33, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 24. März 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz