Marinomed Biotech AG (276819m) | Bezugsaufforderung 21.03.2026
Veröffentlichungen durch AG: Bezugsaufforderung
Veröffentlicht auf EVI am 21.03.2026
Marinomed Biotech AG
ISIN ATMARINOMED6
Bezugsaufforderung
Gemäß § 5 (Grundkapital und Aktien) Absatz 6 der Satzung der Marinomed Biotech AG (die "Gesellschaft") ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.12.2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18.12.2029 um bis zu EUR 785.684, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 785.684 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien zum Mindestausgabepreis von EUR 1 je Aktie zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (das "Genehmigte Kapital 2024/II"). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
Der Vorstand hat am 19.3.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag beschlossen, in Ausnützung der ihm erteilten Ermächtigung das Grundkapital von derzeit EUR 1.839.940, eingeteilt in 1.839.940 auf Inhaber lautende Stückaktien (die "Bestehenden Aktien"), auf die jeweils ein anteiliger Betrag am Grundkapital von EUR 1 entfällt, um bis zu EUR 459.985 auf bis zu EUR 2.299.925, gegen Bareinlage zu erhöhen (die "Kapitalerhöhung"). Die Kapitalerhöhung besteht aus einem Bezugsangebot von bis zu 459.985 neuen Aktien an bestehende Aktionäre der Gesellschaft ("Bestehende Aktionäre") (das "Bezugsangebot").
Die neuen Aktien, die im Rahmen des Bezugsangebots angeboten und nachfolgend ausgegeben werden, werden in der Folge als "Neue Aktien" bezeichnet.
Die Ausgabe der Neuen Aktien erfolgt wie folgt:
Die bis zu 459.985 Neuen Aktien werden den Aktionären zur Wahrung deren Bezugsrechts innerhalb der weiter unten genannten Bezugsfrist zum Bezugspreis angeboten. Der Bezugspreis je Neuer Aktie wurde mit EUR 14,00 festgelegt.
Neue Aktien, die nicht von Bestehenden Aktionären gezeichnet werden (die "Rumpfaktien"), werden von der Gesellschaft im Anschluss an das Bezugsangebot im Rahmen einer prospektfreien Privatplatzierung (die "Rumpfplatzierung") an qualifizierte institutionelle Investoren und ausgewählte nicht-institutionelle Anleger im Europäischen Wirtschaftsraum zum Bezugspreis angeboten.
Die Bezugsfrist, in der die Neuen Aktien den Bestehenden Aktionären zur Ausübung ihrer Bezugsrechte zum Bezug angeboten werden, beginnt am 26.3.2026, 9:00 Uhr mitteleuropäische Zeit und endet voraussichtlich am 9.4.2026, 17:40 Uhr mitteleuropäische Zeit, wobei die Bezugsfrist jederzeit verlängert werden kann. Der Bezugspreis im Rahmen des Bezugsangebots ist bis spätestens 9.4.2026 (Valutatag), 17:40 Uhr mitteleuropäische Zeit auf das Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft bei der Wiener Privatbank SE, IBAN: AT23 1944 0010 4510 0020, einlangend einzuzahlen. Das endgültige Ausmaß der Kapitalerhöhung wird nach Ablauf der Bezugsfrist nach Maßgabe der ausgeübten Bezugsrechte und der Zeichnungsangebote interessierter Investoren voraussichtlich am oder um den 13.4.2026 durch den Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt und unverzüglich danach über elektronische Medien veröffentlicht werden. Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung durch Ausgabe der im Rahmen des Bezugsangebots bezogenen Neuen Aktien und der im Rahmen der Rumpfplatzierung erworbenen weiteren neuen Aktien soll voraussichtlich am oder um den 16.4.2026 im Firmenbuch eingetragen werden.
Die Neuen Aktien sind mit derselben Gewinnberechtigung wie die Bestehenden Aktien ab dem 1.1.2025 ausgestattet. Die Neuen Aktien der Gesellschaft haben dieselbe Wertpapierkennnummer (ISIN) wie die bestehenden Aktien, nämlich ISIN ATMARINOMED6.
Die Bezugsrechte werden den Aktionären gemäß Depotstand am 25.3.2026, 24.00 Uhr eingebucht. Die Bestehenden Aktien werden ab 24.3.2026 "ex Bezugsrecht" gehandelt ("Ex-Tag"). Die bezugsberechtigten Aktionäre der Gesellschaft werden eingeladen, ihr Bezugsrecht durch Übermittlung des Zeichnungsscheins im doppelten Original in der Zeit vom
26.3.2026, 9:00 Uhr mitteleuropäische Zeit bis einschließlich 9.4.2026, 17:40 Uhr mitteleuropäische Zeit (einlangend)
bei der
Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien
mit Sitz in Wien
(Bezugsstelle)
während der üblichen Schalterstunden auszuüben und den Zeichnungsschein im doppelten Original an die Wiener Privatbank SE als Bezugsstelle zu übermitteln. Ein Muster-Zeichnungsschein ist bei der Wiener Privatbank SE als Bezugsstelle sowie bei der Gesellschaft, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, während der üblichen Geschäftszeiten erhältlich. Nach Ablauf dieser Frist können Neue Aktien nicht mehr bezogen werden.
Nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von vier zu eins (4:1) kann für jeweils vier Bestehende Aktien (bzw für die entsprechende Anzahl von Bezugsrechten) eine Neue Aktie gegen Bareinzahlung des Bezugspreises bezogen werden. Für den Bezug der Neuen Aktien werden bankübliche Spesen verrechnet. Bestehende Aktionäre bzw Inhaber von Bezugsrechten, die nicht über eine durch vier teilbare Anzahl von Bestehenden Aktien bzw die entsprechende Anzahl von Bezugsrechten verfügen, können ihre Bezugsrechte nicht vollständig ausüben.
Inhaber von Bezugsrechten, die über eine Depotbank gehalten werden, die Depotinhaber bei der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft ist, oder über ein Kreditinstitut, das am Euroclear System oder an Clearstream Luxemburg teilnimmt, müssen ihr Bezugsrecht ausüben, indem sie diese Bank oder das Kreditinstitut anweisen, die angebotenen Aktien für sie zu zeichnen bzw zu erwerben.
Die Ausübung von Bezugsrechten durch Bestehende Aktionäre ist unwiderruflich und kann nicht für ungültig erklärt, modifiziert, aufgehoben oder widerrufen werden.
Die Bezugsrechte sind übertragbar und haben die ISIN AT0000A3T5H4. Bezugsrechte werden nicht an der Wiener Börse handelbar sein. Bezugsrechte, die nicht ausgeübt werden, verfallen nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos.
Die Gesellschaft behält sich vor, auch im Falle der Kürzung der Emission oder nicht vollständigen Ausübung aller Bezugsrechte das Bezugsverhältnis beizubehalten. Dies kann zu einer Erhöhung des Anteils eines Aktionärs am Grundkapital führen.
Die Zulassung der Neuen Aktien zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse wird beantragt. Die Neuen Aktien werden voraussichtlich ab dem 20.4.2026 an der Wiener Börse zusammen mit den Bestehenden Aktien notieren. Die im Zuge der Kapitalerhöhung emittierten Neuen Aktien werden in einer veränderbaren Sammelurkunde (entweder gesondert oder zusammen mit den Bestehenden Aktien) verbrieft, die bei der OeKB CSD GmbH als Wertpapiersammelbank hinterlegt ist.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Bezugsfrist zu verlängern. Eine Verlängerung der Bezugsfrist wird über elektronische Medien und durch unverzügliche Veröffentlichung auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) verlautbart.
Die Neuen Aktien werden den Erwerbern im Wege einer Depotgutschrift nach Entstehung der Neuen Aktien durch Eintrag der Kapitalerhöhung im Firmenbuch voraussichtlich am oder um 20.4.2026 (Valutatag) zur Verfügung gestellt.
Die Neuen Aktien und Bezugsrechte wurden nicht und werden nicht gemäß ausländischen Wertpapiergesetzen – insbesondere gemäß des U.S. Securities Act of 1933 in der derzeit geltenden Fassung ("Securities Act") – bei ausländischen Wertpapierbehörden registriert und dürfen insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") ohne Registrierung oder Ausnahme von den Registrierungserfordernissen gemäß des Securities Act weder angeboten noch verkauft werden. Diese Mitteilung ist nicht zur Weitergabe in die USA bzw. innerhalb der USA bestimmt und darf nicht an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder weitergeleitet werden.
Für ausländische Aktionäre können Beschränkungen bei der Ausübung ihrer Bezugsrechte bestehen. Ausländische Aktionäre werden daher aufgefordert, sich über die für sie geltenden Beschränkungen bei der Ausübung von Bezugsrechten zu informieren.
Diese Bezugsaufforderung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Einladung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren in Ländern, in denen ein solches Angebot oder eine solche Einladung rechtlich unzulässig sind.
Wien, 21.3.2026
Marinomed Biotech AG
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