Amt der Kärntner Landesregierung | Großverfahren 24.03.2026
Großverfahren: Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes Abwasserbeseitigungsanlage in den Marktgemeinden Paternion und Weißenstein
- Zahl
- 08-KA-66600/2006-55
- 08-KA-67694/2025-9
- 08-KA-72386/2025-7
- 08-KA-66606/2006-80
- 08-KA-66595/2006-34
- 08-KA-66598/2006-78
- 08-KA-15213/2026-7
- Rechtsgrundlage
- § 99 Abs. 1 lit d Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) idgF
- §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. I Nr. 51/1991 idgF
- Vorhaben
- Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes für die Bauabschnitte 02, 03, 05, 06, 07, 09, 10, 41 und 71 der Abwasserbeseitigungsanlage in den Marktgemeinden Paternion und Weißenstein.
- Einsichtnahme in Unterlagen bis
- Dienstag, den 12. Mai 2026
- Ort
- Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination
Flatschacher Straße 70
9021 Klagenfurt am Wörthersee
1. Stock, Zi. Nr. 131 - Wasserverband Unteres Drautal
Ferndorfer Straße 1
9721 Weißenstein
- Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination
- Schriftliche Einwendungen bis
- Dienstag, den 12. Mai 2026
- Behörde
- Organisation
- Amt der Kärntner Landesregierung
- Übermittlung
- abt8.umweltrecht@ktn.gv.at
- Post
- Flatschacher Straße 70, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
- Antragsteller
- Wasserverband Unteres Drautal
Veröffentlicht auf EVI am 24.03.2026
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination
Umweltrecht
| Zahl | 08-KA-66600/2006-55 08-KA-67694/2025-9 08-KA-72386/2025-7 08-KA-66606/2006-80 08-KA-66595/2006-34 08-KA-66598/2006-78 08-KA-15213/2026-7 |
Edikt
Kundmachung über die Anträge des Wasserverbandes Unteres Drautal, Ferndorfer Straße 1, 9721 Weißenstein, zur Durchführung des wasserrechtlichen Wiederverleihungsverfahrens gemäß § 21 Abs. 3 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) idgF der Novelle BGBl. I Nr. 73/2018.
Gegenstand des Antrages:
Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes für die Bauabschnitte 02, 03, 05, 06, 07, 09, 10, 41 und 71 der Abwasserbeseitigungsanlage in den Marktgemeinden Paternion und Weißenstein.
Beschreibung der Bauabschnitte (BA):
BA 02 und 03: Transportsammler Feistritz/Drau – Feffernitz und Transportsammler Feffernitz – ARA
Sämtliche häuslichen Abwässer der einleitenden Ortsnetze werden über diese beiden Sammler (Transportsammler) zur Abwasserreinigungsanlage (ARA) Weißenstein geleitet, dort vollbiologisch gereinigt und anschließend in die Drau eingeleitet.
Die Trassenführung des Transportsammlers beginnt bei der Fa. Seppele in Feistritz/Drau, verläuft entlang der Drau, weiter durch die Ortschaften Pobersach und Unterfeffernitz, quert die Drau (Gemeindegrenze), verläuft weiter durch die Ortschaft Lansach und entlang der Ferndorfer Landesstraße L37 bis zur ARA Weißenstein.
Die betrieblichen Abwässer der Fa. Evonik werden über eine eigene 1.949 lfm lange Pumpdruckleitung direkt in die ARA Weißenstein gepumpt.
BA 05 und 06: Die häuslichen Abwässer der vier Ortsbereiche Mühlboden, Feffernitz-Ost, Unterfeffernitz, Neu- Feffernitz und Weißenstein-Anbindung Dorfzentrum werden über Freispiegelkanäle, einem Nebenpumpwerk und einer Haushebeanlage in den Transportsammler eingeleitet.
BA 07: Die häuslichen Abwässer aus den Ortsnetzen Feistritz/Drau-Neusiedlung, Pobersach, Feffernitz, Lansach und Unterbergen werden mit Freispiegelkanälen und vier Kleinpumpwerken zum Transportsammler geleitet.
BA 09: Die häuslichen Abwässer der Ortschaft Puch werden über Freispiegelkanäle, vier Nebenpumpwerke und einer Haushebeanlage in den Transportsammler eingeleitet.
BA 10: Die häuslichen Abwässer der Ortschaft Weißenstein werden über Freispiegelkanäle und zwei Nebenpumpwerke in den Transportsammler eingeleitet.
BA 41: Die häuslichen Abwässer der Ortschaft Puch werden über Freispiegelkanäle in das Hauptpumpwerk (HPW) Puch geleitet. Vom HPW Puch wird das Abwasser über eine Pumpdruckleitung der Verbandskläranlage in Weißenstein zugeführt. Der südliche Teil der Ortschaft Lauen wird mit Freispiegelkanälen in die Pumpstation Lauen Süd geleitet und von dort in die Pumpdruckleitung vom HPW Puch gepumpt.
BA 71: Die häuslichen Abwässer aus dem Siedlungsgebiet Feistritz/Drau-Neusiedlung sowie von zwei Objekten in der Ortschaft Lansach werden mit Freispiegelkanälen zum Transportsammler geleitet.
Zeit und Ort der Einsichtnahme:
Die Einsichtnahme in die Projektunterlagen ist bis 12.05.2026 nach telefonischer Voranmeldung möglich:
- beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination, Flatschacher Straße 70, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, 1. Stock, Zi. Nr. 131 (Tel. 050 536 18058) als zuständige Wasserrechtsbehörde.
- beim Wasserverband Unteres Drautal, Ferndorfer Straße 1, 9721 Weißenstein (Tel. 04245/3716).
Einwendungen:
Einwendungen gegen die beantragte Wiederverleihung des Wasserrechtes sind ab Datum der Veröffentlichung des Ediktes in den Zeitungen bis 12.05.2026 schriftlich (auch per E-Mail: abt8.umweltrecht@ktn.gv.at) möglich. Die Kundmachung des Antrages durch Edikt hat gem. § 44b Abs. 1 AVG zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig bei der Behörde Einwendungen erheben. Als rechtzeitig erhoben gelten Einwendungen nur dann, wenn sie innerhalb der Auflagefrist bis spätestens einschließlich 12.05.2026 bei der Wasserrechtsbehörde eingebracht werden.
Hinweise:
Dieses Edikt wird im redaktionellen Teil der Kleinen Zeitung Kärnten, der Kärntner Kronenzeitung, auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) sowie durch Anschlag an der Amtstafel der Marktgemeinde Paternion, der Marktgemeinde Weißenstein, des Amtes der Kärntner Landesregierung und auf der Homepage des Landes Kärnten (www.ktn.gv.at) unter Service/Amtliche Informationen kundgemacht.
Rechtsgrundlagen:
§ 99 Abs. 1 lit d WRG 1959 und §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. I Nr. 51/1991 idgF.
Für den Landeshauptmann:
Mag.a Carmen Oberlerchner
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Amt der Kärntner Landesregierung