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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 138/2026

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Kollektivvertrag: KV 138/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Ende der Geltung
Donnerstag, den 31. Dezember 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 138/2026
Katasterzahl
XXII/96/16

Veröffentlicht auf EVI am 23.03.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.234.842

KV 138/2026. Am 29. Jänner 2026 und am 9. März 2026 haben der „Verein Interessenvertretung von Ordensspitälern und von konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs“, und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für die Christlichen Krankenhäuser Kärntens abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist und mit 31. Dezember 2026 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für Betriebe, mit den im fachlichen Geltungsbereich namentlich angeführten Kongregationen; 3) für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die in den persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages für die Christlichen Krankenhäuser Kärntens vom 1. Jänner 2026 fallen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angehörenden (auch leitend oder anleitend) Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für einen Pflegezuschuss für das Kalenderjahr 2026 und wurde unter Registerzahl 138/2026, Katasterzahl XXII/96/16, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 17. März 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz