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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 137/2026

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Kollektivvertrag: KV 137/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 137/2026
Katasterzahl
XV/71-76/2

Veröffentlicht auf EVI am 23.03.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.234.842 

KV 137/2026. Am 18. Februar 2026 haben die Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel, und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das gesamte Bundesgebiet Österreichs; 2. für sämtliche der Sparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich, dem Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten oder dem Fachverband Buch- und Medienwirtschaft angehörenden Betriebe mit den im Geltungsbereich angeführten Ausnahmen a) bis c); 3. für alle nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegenden Arbeitnehmer:innen im Handel, mit Ausnahme der dem Kollektivvertrag für die „Betreuer:innen“ der Firma Donauland unterliegenden Arbeitnehmer:innen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und enthält weiters eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen der VO (EG) 561/2006 und wurde unter Registerzahl KV 137/2026, Katasterzahl XV/71-76/2, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 17. März 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz