Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 137/2026
Kollektivvertrag: KV 137/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Januar 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 137/2026
- Katasterzahl
- XV/71-76/2
Veröffentlicht auf EVI am 23.03.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.234.842
KV 137/2026. Am 18. Februar 2026 haben die Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel, und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das gesamte Bundesgebiet Österreichs; 2. für sämtliche der Sparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich, dem Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten oder dem Fachverband Buch- und Medienwirtschaft angehörenden Betriebe mit den im Geltungsbereich angeführten Ausnahmen a) bis c); 3. für alle nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegenden Arbeitnehmer:innen im Handel, mit Ausnahme der dem Kollektivvertrag für die „Betreuer:innen“ der Firma Donauland unterliegenden Arbeitnehmer:innen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und enthält weiters eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen der VO (EG) 561/2006 und wurde unter Registerzahl KV 137/2026, Katasterzahl XV/71-76/2, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 17. März 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz