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Matthias Kriegler

Aufgebote: Einleitung des Verfahrens zur Todeserklärung

Aktenzeichen
26 T 1/26t-10
Rechtsgrundlage
§ 18 Todeserklärungsgesetz 1950
Kundmachungsfrist
Dienstag, den 30. Juni 2026
Kuratorin
Kontaktperson
Titel
RA MMag.
Vorname
Annemarie
Nachname
Entschev
Übermittlung
Post
Mariahilfer Straße 140/2/15, 1150 Wien

Veröffentlicht auf EVI am 18.03.2026

Bezirksgericht Fünfhaus

26 T 1/26t-10

Beschluss

Rechtssache:
Angeblich tote Person
Matthias Kriegler
geboren am 15.01.1953
Meiselstraße 67–69/11/20 
1140 Wien

Einleitung des Verfahrens zur Todeserklärung 
(§ 18 Todeserklärungsgesetz 1950)

Das Bezirksgericht Fünfhaus leitet auf Antrag von Sophia Ferenz, Großheinrichschlag 5, 3611 Großheinrichschlag das Verfahren zur Todeserklärung des 

VornameMatthias 
NachnameKriegler
Geburtstag15. Jänner 1953
GeburtsortAndau
StaatsbürgerschaftÖsterreich 
letzter Aufenthaltsort1140 Wien, Meiselstraße 67–69/11/20

Seit dem Jahr 2016 soll über Matthias Kriegler jede Nachricht fehlen.           

Der Verschollene wird aufgefordert, sich bis spätestens 30.06.2026 bei diesem Gericht zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. 

Im gegenständlichen Fall ist RA MMag. Annemarie Entschev, 1150 Wien, Mariahilfer Straße 140/2/15, als Kuratorin für den Verschollenen bestellt.

Das Gericht fordert alle, die Nachricht über den Verschollenen geben können, auf, solche Nachrichten dem Gericht bis spätestens 30.6.2026 mitzuteilen. 

Die Kundmachungsfrist endet am 30.06.2026. Nach diesem Tag wird das Gericht auf erneuten Antrag über die Todeserklärung entscheiden. 

Bezirksgericht Fünfhaus, Abteilung 26
Wien, 20. Februar 2026
Dr. Gabriele Hauk, Richterin

Verantwortlich für den Inhalt:
Bezirksgericht Fünfhaus