Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 133/2026
Kollektivvertrag: KV 133/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Januar 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 133/2026
- Katasterzahl
- VI/35/1
Veröffentlicht auf EVI am 23.03.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.234.842
KV 133/2026. Am 23. Oktober 2025 haben die Bundesinnung der Gesundheitsberufe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Schuhmacher abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Gesundheitsberufe, im Berufszweig der Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher, die das Gewerbe des Schuhmachers ausüben; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 133/2026, Katasterzahl VI/35/1, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 17. März 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz