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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 133/2026

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Kollektivvertrag: KV 133/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 133/2026
Katasterzahl
VI/35/1

Veröffentlicht auf EVI am 23.03.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.234.842

KV 133/2026. Am 23. Oktober 2025 haben die Bundesinnung der Gesundheitsberufe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Schuhmacher abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist.  Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Gesundheitsberufe, im Berufszweig der Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher, die das Gewerbe des Schuhmachers ausüben; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 133/2026, Katasterzahl VI/35/1, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 17. März 2026 

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz