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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 19.03.2026

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Großverfahren: Windpark Meiseldorf, WST1-UG-94

Kennzeichen
  • WST1-UG-94
Rechtsgrundlage
  • § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG
  • § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000
Vorhaben
  • Windpark Meiseldorf
Einsicht in Unterlagen
  • 19.03.2026 - 04.05.2026
UVP-Behörde
  • Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
    Landhausplatz 1
    3109 St. Pölten
Standortgemeinden
  • Meiseldorf, Sigmundsherberg, Pulkau, Zellerndorf und Pernersdorf
Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen
  • 19.03.2026 - 04.05.2026
UVP-Behörde
Organisation
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Übermittlung
Post
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Antragsteller
  • WEB MEIS GmbH & Co. KG
  • EVN Naturkraft GmbH

Veröffentlicht auf EVI am 19.03.2026

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 

Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht

Kundmachung

verfahrenseinleitender Antrag im Großverfahren - Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-94

Gemäß § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:

1. Gegenstand des Antrags

Die WEB MEIS GmbH & Co. KG (vormals WEB Windenergie AG) und die EVN Naturkraft GmbH (vormals evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H.), beide vertreten durch die Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1030 Wien, Reisnerstraße 53, haben mit Eingabe vom 27.06.2024, modifiziert mit Schreiben vom 14.11.2024, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung, als zuständige UVP-Behörde, für das Vorhaben „Windpark Meiseldorf“ gestellt.

Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.

2. Beschreibung des Vorhabens

In Kooperation der WEB MEIS GmbH & Co. KG und der EVN Naturkraft GmbH ist die Errichtung eines Windparks mit insgesamt 7 Windenergieanlagen mit einer Leistung von je 7,2 MW, einer Nabenhöhe von 175 m und einer Gesamthöhe von 261 m im Gebiet der Gemeinde Meiseldorf geplant. Die Gesamtnennleistung beträgt 50,4 MW. Ebenso Projektbestandteil sind eine windparkinterne Verkabelung, die Errichtung elektrischer Anlagen zur Netzanbindung / Netzableitung in das Umspannwerk, die Errichtung und Erweiterung von Zuwegungen, Montage-, Kranstell-, Lager- und Baustelleinrichtungsflächen, die Errichtung von Eiswarntafeln sowie die Errichtung einer Löschwasserreserve. Vorhabensteile (Zuwegungen und/oder Verkabelungen bzw. Netzableitungen) liegen auch in den Gemeinden Sigmundsherberg, Pulkau, Zellerndorf und Pernersdorf.

3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme

Ab 19.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektsunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung in den Standortgemeinden Meiseldorf, Sigmundsherberg, Pulkau, Zellerndorf und Pernersdorf sowie der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird empfohlen, für die Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

4. Hinweise

Ab 19.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026 besteht die Möglichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen. 

Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 19.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG und § 9 Abs. 6 UVP-G 2000).

Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen sind. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe als Bürgerinitiative gemäß § 19 UVP-G 2000 am Genehmigungsverfahren als Partei teil.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG geführt wird und sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dipl.-Ing. (FH) Hackl

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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung