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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 126/2026

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Kollektivvertrag: KV 126/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Ende der Geltung
Donnerstag, den 31. Dezember 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 126/2026
Katasterzahl
XXII/96/13

Veröffentlicht auf EVI am 17.03.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.218.291

KV 126/2026. Am 1. Jänner 2026 haben die Interessenvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag) für die konfessionellen Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2026 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für den Bereich des Bundeslandes Oberösterreich; b) für die im fachlichen Geltungsbereich namentlich angeführten Alten- und Pflegeheime, deren Träger Mitglieder der Interessensvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs sind; c) für alle (auch leitenden oder anleitenden) Dienstnehmer, für die im persönlichen Geltungsbereich angeführten Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen für einen Zweckzuschuss für das Kalenderjahr 2026 und wurde unter Registerzahl KV 126/2026, Katasterzahl XXII/96/13, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 11. März 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz