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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 121/2026

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Kollektivvertrag: KV 121/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 121/2026
Katasterzahl
XVII/88/2

Veröffentlicht auf EVI am 13.03.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.212.901

KV 121/2026. Am 11. Dezember 2025 haben der Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Kommunikation und die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten einen Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen in Telekom-Unternehmen abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe des o. a. Fachverbandes, die im fachlichen Geltungsbereich angeführten Dienste anbieten (1. – 4.), sowie für ausgegliederte Tochterunternehmen von Unternehmen laut 1. bis 4., die überwiegend für das Mutterunternehmen Dienstleistungen erbringen (siehe Erläuterung 1), jedenfalls für jene Tochterunternehmen, welche in der Anlage 3 aufgelistet sind; c) für alle ArbeitnehmerInnen der unter b) im fachlichen Geltungsbereich genannten Unternehmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 121/2026, Katasterzahl XVII/88/2, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 9. März 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz