Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 121/2026
Kollektivvertrag: KV 121/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Januar 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 121/2026
- Katasterzahl
- XVII/88/2
Veröffentlicht auf EVI am 13.03.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.212.901
KV 121/2026. Am 11. Dezember 2025 haben der Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Kommunikation und die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten einen Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen in Telekom-Unternehmen abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe des o. a. Fachverbandes, die im fachlichen Geltungsbereich angeführten Dienste anbieten (1. – 4.), sowie für ausgegliederte Tochterunternehmen von Unternehmen laut 1. bis 4., die überwiegend für das Mutterunternehmen Dienstleistungen erbringen (siehe Erläuterung 1), jedenfalls für jene Tochterunternehmen, welche in der Anlage 3 aufgelistet sind; c) für alle ArbeitnehmerInnen der unter b) im fachlichen Geltungsbereich genannten Unternehmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 121/2026, Katasterzahl XVII/88/2, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 9. März 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz