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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 123/2026

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Kollektivvertrag: KV 123/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 123/2026
Katasterzahl
XV/71-76/12

Veröffentlicht auf EVI am 13.03.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.212.901

KV 123/2026. Am 24. November 2025 haben die Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Handel, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Handel, einen Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet Österreich; b) für sämtliche der Sparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich, dem Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten oder dem Fachverband Buch- und Medienwirtschaft angehörenden Betriebe mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen 2.1. bis 2.5.; c) für alle Angestellte (auch Aushilfskräfte) Lehrlinge, Pflichtpraktikantinnen und Trainees auf welche das Angestelltengesetz Anwendung findet. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 123/2026, Katasterzahl XV/71-76/12, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 9. März 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz