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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 122/2026

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Kollektivvertrag: KV 122/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 122/2026
Katasterzahl
XXII/96/10

Veröffentlicht auf EVI am 13.03.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.212.901

KV 122/2026. Am 22. Jänner 2026 haben die Ärztekammer für Vorarlberg, Kurie der niedergelassenen Ärzte, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistungen, Kinder- und Jugendwohlfahrt, einen Kollektivvertrag für die bei niedergelassenen Ärzten, die der Ärztekammer für Vorarlberg angehören, beschäftigten Angestellten abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und sonstiger Entgelte und wurde unter Registerzahl KV 122/2026, Katasterzahl XXII/96/10, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 9. März 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz