LAZARD FUNDS | Ordentliche Hauptversammlung 2026
Ordentliche Hauptversammlung: 27. April 2026, 15:00 Uhr
- Termin
- Montag, den 27. April 2026 um 15:00 Uhr
- Ort
- Rue de Courcelles 25
75008 Paris
Frankreich
Veröffentlicht auf EVI am 09.04.2026
LAZARD FUNDS
Französische offene Investmentgesellschaft mit Verwaltungsrat
Hauptsitz: 10, avenue Piercer 75008 Paris
484 947 627 R.C.S. PARIS
Einberufungsbekanntmachung
Ordentliche Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionäre der folgenden Teilfonds:
- Teilfonds Lazard Credit Opportunities;
- Teilfonds Lazard Euro Short Duration Income Opportunities SRI;
- Teilfonds Lazard Sovereignty Europe;
werden zur außerordentlichen Hauptversammlung am 27. April 2026 um 15 Uhr in den Räumlichkeiten in der Rue de Courcelles 25 im 8. Arrondissement von Paris einberufen, um über die nachstehende Tagesordnung zu beraten.
Tagesordnung:
In die Zuständigkeit der außerordentlichen Hauptversammlung fallende Angelegenheiten
- Änderung von Artikel 8 der Satzung „Ausgabe und Rückkauf von Aktien“
- Vollmachten für Formalitäten.
Alle Aktionäre können unabhängig von der Anzahl ihrer Aktien an dieser Versammlung teilnehmen, entweder persönlich oder durch einen anderen Aktionär oder ihren Ehepartner als Bevollmächtigten.
Der Besitz der Aktien ist durch Vorlage einer Teilnahmebescheinigung für Aktionäre am Sitz von Lazard Frères Gestion spätestens zwei Werktage vor der Versammlung nachzuweisen.
Inhaber von Namens- oder Inhaberaktien können an der Versammlung teilnehmen, wenn sie ihre Identität nachweisen und sich mindestens zwei Werktage vor dem für die Versammlung festgelegten Termin in das Aktienregister der Gesellschaft eintragen lassen.
Gemäß Artikel R.225-72 des französischen Handelsgesetzbuchs können Aktionäre ab dem Datum dieser Veröffentlichung und bis zu 25 Tage vor der Hauptversammlung die Aufnahme von Beschlussvorlagen in die Tagesordnung der Versammlung beantragen.
Anträge sind an den Sitz der Gesellschaft zu richten. Ihnen ist eine kurze Begründung sowie eine Aktienbescheinigung beizufügen.
Diese Bekanntmachung gilt auch als förmliche Einladung zur Teilnahme, sofern nach den Anträgen der Aktionäre auf Aufnahme von Beschlussvorlagen in die Tagesordnung keine Änderungen an der Tagesordnung vorgenommen werden.
Der Verwaltungsrat
Anhänge zur Veröffentlichung
- 090426_LAZARD FUNDS.pdf (30.7 Kb)
- Verantwortlich für den Inhalt:
- LAZARD FUNDS