Zum Inhalt

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur | Großverfahren 15.04.2026

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Großverfahren: Raaberbahn, Streckenbegradigungen und Bahnhofsverlängerung Wulkaprodersdorf, GZ: 2026-0.144.977

Geschäftszahl
  • 2026-0.144.977
Rechtsgrundlage
  • § 24 Abs. 8 iVm §§ 9 und 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, idgF
  • §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, idgF
Vorhaben
  • Raaberbahn, Streckenbegradigungen und Bahnhofsverlängerung Wulkaprodersdorf“ (UVP-Verfahren)
Einsicht in Unterlagen
  • 15.04.2026 - 03.06.2026
Ort
  • Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2 (UVP-Behörde)
    Radetzkystraße 2
    1030 Wien
Amtsstellen
  • Marktgemeinde Großhöflein, Hauptstraße 37, 7051 Großhöflein
  • Gemeinde Antau, Europaplatz 1, 7042 Antau
  • Gemeinde Zagersdorf, Hauptstraße 15, 7012 Zagersdorf
  • Gemeinde Draßburg, Eisenstädterstraße 7, 7021 Draßburg
  • Gemeinde Wulkaprodersdorf, Obere Hauptstraße 1, 7041 Wulkaprodersdorf
Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen
  • 15.04.2026 - 03.06.2026
Ort
Organisation
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (UVP-Behörde), Abteilung IV/E2
Übermittlung
Post
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
E-Mail
e2@bmimi.gv.at
Antragsteller
  • Raab-Ödenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG (Raaberbahn AG)

Veröffentlicht auf EVI am 15.04.2026

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

bmimi.gv.at

Geschäftszahl: 2026-0.144.977

Wien,  2. April 2026

Vorhaben „Raaberbahn, Streckenbegradigungen und Bahnhofsverlängerung Wulkaprodersdorf“ (UVP-Verfahren) 

Umweltverträglichkeitsprüfung und teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren gemäß §§ 23b, 24 und 24f UVP-G 2000

Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrags und der Auflage der Einreichunterlagen der Raaberbahn AG im Großverfahren (samt Stellungnahmemöglichkeit)

Edikt

Gegenstand des Antrags:

Die Raab-Ödenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG (Raaberbahn AG) hat mit Schreiben vom 20. Mai 2025 beim Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (UVP-Behörde) für das Eisenbahnvorhaben „Raaberbahn; Streckenbegradigungen und Bahnhofsverlängerung Wulkaprodersdorf“ die Genehmigung gemäß § 24f Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) unter Mitanwendung aller einschlägigen innerstaatlichen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb beantragt. 

Dem Antrag sind die nach den Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen (Trassengenehmigungsunterlagen, Bauentwurf, Gutachten gemäß § 31a EisbG und Umweltverträglichkeitserklärung) angeschlossen. Im Zuge der Vollständigkeitsprüfung wurden Verbesserungsaufträge erteilt und wurden verbesserte Antragsunterlagen vorgelegt.

Beschreibung des Vorhabens: 

Das gegenständliche Vorhaben liegt im Gemeindegebiet der Gemeinden Großhöflein, Wulkaprodersdorf, Zagersdorf, Antau und Draßburg und umfasst Maßnahmen am Streckenabschnitt „Hst Draßburg über Bf Wulkaprodersdorf nach Bf Müllendorf“ nördlich und südlich des Bahnhofes Wulkaprodersdorf jeweils zwischen km 97,574 – km 100,850 (Trassenbeschreibung Süd) und km 101,500 – km 103,422 (Trassenbeschreibung Nord) sowie den Rückbau eines Streckenteils; im Bereich zwischen den Projektteilen liegt der Bahnhof Wulkaprodersdorf, an dem ebenfalls bauliche Maßnahmen vorgesehen sind.

Konkret umfasst das Vorhaben insbesondere folgende Projektbestandteile:

  1. Streckenbegradigungen sowie Zulegung eines zweiten Gleises
  2. Rückbau von Teilen der Bestandstrecke (inkl. einer Eisenbahnkreuzung in km 98,003) auf rund 2 km durch Entfernung des Oberbaus und der Masten
  3. Auflassungen von drei weiteren Eisenbahnkreuzungen (km 99,654, km 99,817 und km 103,040), Adaptierung von Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen (km 96,547, km 101,529 und km 103,831)
  4. Adaptierung/Erneuerung Streckenausrüstung
  5. Erneuerung des Unterbaus inkl Entwässerung in Teilbereichen
  6. Anpassung VzG
  7. Änderung der Gleisgeometrie und Verlängerung des Einfahrtsbereiches des Bahnhofes Wulkaprodersdorf auf der Südseite, Einbau zusätzlicher Weichen und Erhöhung der Einfahrtsgeschwindigkeit
  8. Errichtung bzw Anpassung von Begleitwegen, Neu-, Ausbau und Abtrag von Straßen- bzw Eisenbahnbrücken, Wiederherstellung von Wegverbindungen, Neubau Brücke über die Wulka
  9. Anbindung des Anschlussgleises der Brantner Österreich GmbH

Das Vorhaben umfasst darüber hinaus auch begleitende und damit verbundene Maßnahmen im Projektgebiet. 

Rechtliche Grundlagen:

Dieses Bauvorhaben ist gemäß § 23b Abs. 1 Z 1 UVP-G 2000 einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. § 24 Abs. 1 UVP-G 2000 sieht vor, dass der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie ein teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren durchzuführen hat. Gegenstand dieses teilkonzentrierten Genehmigungsverfahrens sind alle bundesgesetzlichen Genehmigungen wie die Sicherstellung des Trassenverlaufs gemäß HlG (§ 3 Abs 2), die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß EisbG 1959 (§§ 31 ff), die forstrechtliche Rodungsbewilligung nach ForstG 1975 (§§ 17 ff) sowie die wasserrechtliche Bewilligung gemäß WRG 1959 (insb. §§ 32, 38, 40) jeweils in Verbindung mit § 24f UVP-G 2000. Vom Vorhaben berührte Landesgesetze werden im Verfahren nach § 24 Abs. 3 UVP-G 2000 durch die Landesregierungen vollzogen.

Das Vorhaben wird im Großverfahren gemäß § 9a UVP-G 2000 iVm § 44a Abs. 3 AVG kundgemacht und das Verfahren durch Bescheid abgeschlossen.

Ort und Zeit der Einsichtnahme (Auflage- und Einwendungsfrist):

In den Antrag und die Projektunterlagen kann während der Auflage- und Einwendungsfrist von Mittwoch, den 15. April 2026 bis einschließlich Mittwoch, den 3. Juni 2026 öffentlich Einsicht genommen werden.

Online: Die Unterlagen in elektronischer Form können im Internet auf der Website der Behörde (www.bmimi.gv.at/eisenbahn-verfahren) unter dem Menüpunkt „Raaberbahn, Streckenbegradigungen und Bahnhofsverlängerung Wulkaprodersdorf“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Vor Ort (elektronisch): In die Unterlagen in elektronischer Form kann bei folgenden Amtsstellen entsprechend der jeweils gültigen Amtszeiten Einsicht genommen werden:

1. Marktgemeinde Großhöflein, Hauptstraße 37, 7051 Großhöflein
2. Gemeinde Antau, Europaplatz 1, 7042 Antau
3. Gemeinde Zagersdorf, Hauptstraße 15, 7012 Zagersdorf
4. Gemeinde Draßburg, Eisenstädterstraße 7, 7021 Draßburg

Vor Ort (Papier): In die Unterlagen in analoger Form kann bei folgenden Amtsstellen entsprechend der jeweils gültigen Amtszeiten Einsicht genommen werden:

5. Gemeinde Wulkaprodersdorf, Obere Hauptstraße 1, 7041 Wulkaprodersdorf
6. Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2 (UVP-Behörde), Radetzkystraße 2, 1030 Wien, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer +43/1/71162 DW 655265 oder /652807. 

Stellungnahmen und Einwendungen: 

  1. Innerhalb der obig angeführten Auflage- und Einwendungsfrist können rechtzeitig Stellungnahmen und Einwendungen zum Antrag und den Projektunterlagen eingebracht werden. Diese sind schriftlich beim Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (UVP-Behörde), Abteilung IV/E2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, einzubringen. Die Tage des Postlaufes sind in die Einwendungsfrist nicht einzurechnen. Daneben ist auch eine Übermittlung per E-Mail (an den Postkorb e2@bmimi.gv.at) möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt. Es wird darauf hingewiesen, dass übermittelte Daten im Rahmen des Verfahrens weiterverarbeitet werden. 
  2. Parteien sind jene gemäß § 19 UVP-G 2000 und darunter insbesondere Nachbarn, die durch die Errichtung, den Betrieb oder den Bestand des Vorhabens gefährdet oder belästigt oder deren dingliche Rechte im In- oder Ausland gefährdet werden könnten. Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Kundmachung durch Edikt zur Folge hat, dass sie gemäß § 44b Abs. 1 AVG ihre Parteistellung verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig schriftlich Einwendungen erheben.
    Wenn Sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache beim Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur schriftlich Einwendungen erheben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
  3. Es steht gemäß § 9 Abs. 5 UVP-G 2000 jedermann zu, rechtzeitig eine schriftliche Stellungnahme einzubringen.
  4. Bildung von Bürgerinitiativen: Eine Stellungnahme gemäß § 9 Abs. 5 UVP-G 2000 kann durch Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum leserlich anzugeben und die datierte (!) Unterschrift beizufügen ist. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe (Bürgerinitiative) am Verfahren zur Erteilung der Genehmigung für das Vorhaben als Partei gemäß § 19 UVP-G 2000 teil. Als Partei ist sie berechtigt, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften als subjektives Recht im Verfahren geltend zu machen und Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht und Revision an den Verwaltungsgerichtshof sowie Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben.

Weitere Hinweise:

Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.

Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung jeweils zweier im Bundesland Burgenland weit verbreiteter Zeitungen, durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeindeämter der Standortgemeinden sowie im Internet auf der Website der Behörde (www.bmimi.gv.at/eisenbahn-verfahren) kundgemacht wird.

Rechtsgrundlagen:

§ 24 Abs. 8 iVm §§ 9 und 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, idgF
§§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, idgF

Für den Bundesminister:
Mag. Daniel Nestler

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur