Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 15.04.2026
Großverfahren: 110-kV-Leitungsprojekt Gaweinstal–Raggendorf–Prottes, WST1-EEA-19226/001-2026
- Kennzeichen
- WST1-EEA-19226/001-2026
- Rechtsgrundlage
- § 44a und § 44b des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, in Verbindung mit §§ 3, 6 und 7 des NÖ Starkstromwegegesetzes
- Vorhaben
- Errichtung einer rund 12,0 km langen 110-kV-Gittermastdoppelleitung zwischen dem bestehenden Umspannwerk Gaweinstal und dem geplanten Umspannwerk Raggendorf
- Errichtung einer rund 10,2 km langen 110-kV-Gittermastdoppelleitung zwischen dem geplanten Umspannwerk Raggendorf und dem bestehenden Umspannwerk Prottes
- Einsicht in Unterlagen
- 15.04.2026 - 27.05.2026
- Standortgemeinden
- Marktgemeinde Gaweintal, Marktgemeinde Bad Pirawarth, Marktgemeinde Groß-Schweinbarth, Marktgemeinde Matzen-Raggendorf, Marktgemeinde Prottes, Stadtgemeinde Gänserndorf, Marktgemeinde Weikendorf
- Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht, Haus 16, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
- Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen
- 15.04.2026 - 27.05.2026
- Ort
- NÖ Landesregierung, p.A. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
- NÖ Landesregierung, p.A. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
- Antragsteller
- Netz Niederösterreich GmbH
Veröffentlicht auf EVI am 15.04.2026
AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Kundmachung
des verfahrenseinleitenden Antrages im Großverfahren
EDIKT zu Kennzeichen WST1-EEA-19226/001-2026
Gemäß § 44a und § 44b des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, in Verbindung mit §§ 3, 6 und 7 des NÖ Starkstromwegegesetzes wird kundgemacht:
1. Gegenstand des Antrages:
Die Netz Niederösterreich GmbH hat mit Schreiben vom 26. März 2026 den Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach dem NÖ Starkstromwegegesetz für
- die Errichtung einer rund 12,0 km langen 110-kV-Gittermastdoppelleitung zwischen dem bestehenden Umspannwerk Gaweinstal und dem geplanten Umspannwerk Raggendorf
- die Errichtung einer rund 10,2 km langen 110-kV-Gittermastdoppelleitung zwischen dem geplanten Umspannwerk Raggendorf und dem bestehenden Umspannwerk Prottes
eingebracht.
2. Beschreibung des Vorhabens:
Im östlichen Weinviertel gibt es neben zahlreichen Strombeziehern auch eine hohe Erzeugung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen. Um auch weiterhin eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten und die Integration der prognostizierten Leistungszuwächse aus dezentralen Erzeugungsanlagen zu ermöglichen, plant die Netz Niederösterreich GmbH die Errichtung der 110-kV-Doppelleitung zwischen dem bestehenden Umspannwerk Gaweinstal und dem geplanten Umspannwerk Raggendorf sowie dem bestehenden Umspannwerk Prottes.
3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme:
Der verfahrenseinleitende Antrag und die Projektsunterlagen, welche die Einzelheiten des Bauvorhabens darstellen und beschreiben, liegen vom 15. April 2026 bis 27. Mai 2026 während der Parteienverkehrszeiten bei den Gemeindeämtern der Standortgemeinden
- Marktgemeinde Gaweintal
- Marktgemeinde Bad Pirawarth
- Marktgemeinde Groß-Schweinbarth
- Marktgemeinde Matzen-Raggendorf
- Marktgemeinde Prottes
- Stadtgemeinde Gänserndorf
- Marktgemeinde Weikendorf
sowie beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht, Haus 16, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, zur Einsichtnahme auf.
4. Parteien und Beteiligte:
Im Verfahren nach dem NÖ Starkstromwegegesetz kommt neben dem Antragsteller sowohl den Eigentümern der vom Leitungsbauvorhaben betroffenen Grundstücke als auch den an diesen Grundstücken dinglich Berechtigten mit Ausnahme der Hypothekargläubiger Parteistellung zu. Betroffene Grundstücke im rechtlichen Sinne sind diejenigen Grundstücke, die von der elektrischen Leitungsanlage selbst oder von deren Schutzbereich berührt werden.
5. Hinweise:
Die Parteien und die sonstigen Beteiligten des Verfahrens können innerhalb der unter Punkt 3. genannten Frist (15. April 2026 bis 27. Mai 2026) bei der NÖ Landesregierung, p.A. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, schriftliche Stellungnahmen zum Vorhaben und Einwendungen gegen das Vorhaben vorbringen (bitte die Aktenzahl WST1-EEA-19226/001-2026 anführen). Personen verlieren gemäß § 44b Abs. 1 AVG ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 15. April 2026 bis 27. Mai 2026, schriftliche Einwendungen bei der Behörde erheben. Die Tage des Postlaufes sind in die Einwendungsfrist nicht einzurechnen, d.h. die Frist ist gewahrt, wenn das Schreiben vor Ablauf der Frist zur Beförderung übergeben wurde.
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Bewilligungsverfahren ebenfalls durch Edikt vorgenommen werden können.
NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Handschuh
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