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Bildungsdirektion für Steiermark | Schulleitung am BG/BRG Knittelfeld, GZ.: 620036-16/4-2026

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Stellenausschreibung: Schulleitung am BG/BRG Knittelfeld, GZ.: 620036-16/4-2026

Ausgeschriebene Stelle
Schulleitung
Ende der Bewerbungsfrist
Dienstag, den 24. März 2026
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an
Organisation
Bildungsdirektion für Steiermark
Übermittlung
E-Mail
bildungsdirektion@bildung-stmk.gv.at

Veröffentlicht auf EVI am 24.02.2026

Bildungsdirektion für Steiermark

Körblergasse 23, Postfach 663
8011 Graz

GZ.: 620036-16/4-2026

Schule gestalten, Schule bewegen

Das BG/BRG Knittelfeld ist ein traditionsreiches allgemeinbildendes Gymnasium und Realgymnasium mit Unter- und Oberstufe in der Bildungsregion Murau-Murtal mit ca. 500 Schülerinnen und Schülern. Die Schule bietet eine umfassende Allgemeinbildung mit einer Klasse mit bewegungsorientiertem Schwerpunkt in der Unterstufe sowie drei wählbaren Oberstufenzweige im Themenbereich Kultur und Global Citizenship Education, Sport sowie IT und Medientechnik. Profilprägend sind weiters Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Sprachen und interkulturelles Lernen mit besonderem Fokus auf Erasmus+ Initiativen, Förderung von MINT-Bildungsangeboten und Kooperationen mit universitären Bildungseinrichtungen, Digitalisierung, eine ausgeprägte sportliche Ausrichtung mit vielfältigen Bewegungs- und Sportangeboten, sowie umfangreiche musisch-kreative Fördermöglichkeiten.

Wahlpflichtfächer und projektorientierte Lernformate ermöglichen individuelle Schwerpunktsetzungen und fördern selbstständiges Lernen.  Die Schule zeichnet sich durch eine wertschätzende, inklusive und unterstützende Schulkultur aus, die durch ein aktives Schulleben ergänzt wird.

Gesucht wird eine geeignete Person für die

Schulleitung am BG/BRG Knittelfeld, Kärntnerstraße 5, 8720 Knittelfeld

(Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe I 1/pd).

1. Aufgabenfelder

Mit der Funktion ist die Leitung einer Schule im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen (Pflichten der Vorgesetzten und Dienststellenleitungen gemäß § 45 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333 [BDG 1979], und gemäß § 56 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472 [SchUG]), verbunden.

Dazu gehören insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche:

2. Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Die Erfordernisse gemäß Anlage 1 Z 23.1 zum BDG 1979 gelten auch als erfüllt, wenn die Zuordnungserfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 oder 3a VBG erfüllt werden, wobei eine zehnjährige erfolgreiche Lehrpraxis die Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 Z 2 und 3 bzw. § 38 Abs. 3a Z 2 und 3 VBG ersetzt.

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

Eine mindestens dreijährige Verwendung an einer einschlägigen Schule ist erwünscht.

3. Gehalt/Entgelt

Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens 3.296,80 € gem. § 55 Abs. 1 GehG eine Dienstzulage, die zwischen 654,50 € gem. § 57 Abs. 2 lit. b GehG – und 2.106,10 € gem. § 46b Abs. 3 VBG – liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.

4. Bewerbung

In der Bewerbung sind verpflichtend

  1. die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,
  2. die Führungs- und Managementkompetenzen und
  3. die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten

darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte dem Bundesminister für Bildung.

Das Bundesministerium für Bildung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen (§ 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993).

Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Bildungsdirektion bzw. das Bundesministerium für Bildung zum Zweck des Auswahlverfahrens und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung direkt (nicht im Dienstweg) bei der Bildungsdirektion für Steiermark auf elektronischem Weg an folgende E-Mail-Adresse bildungsdirektion@bildung-stmk.gv.at einzubringen.

Veröffentlichung: 24.02.2026
Ende der Bewerbungsfrist: 24.03.2026

Die Bildungsdirektorin:
Hofrätin Elisabeth Meixner, BEd

Verantwortlich für den Inhalt:
Bildungsdirektion für Steiermark