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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 71/2026

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Kollektivvertrag: KV 71/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 71/2026
Katasterzahl
X/43/1

Veröffentlicht auf EVI am 23.02.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.146.518

KV 71/2026. Am 2. Dezember 2025 haben der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedien-Verband und die Gewerkschaft GPA, Geschäftsbereich Interessenvertretung, Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung, einen Kollektivvertrag für kaufmännische Angestellte bei Zeitschriftenverlagen abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Arbeitgeber/innen, die Zeitschriften herausgeben oder verlegen, mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Merkmalen; 1. für Zeitschriften, die mindestens 4 mal im Jahr, höchstens 26 mal im Jahr erscheinen, 2. Wochenzeitungen mit einer Druckauflage von unter 5.000 Stück je Nummer; c) für alle im kaufmännischen und administrativen Dienst tätigen Angestellten. Angestellte Verkäufer/innen werden von diesem Kollektivvertrag nur dann erfasst, wenn sie überwiegend im Anzeigenverkauf für Zeitschriften tätig sind. Dieser Kollektivvertrag gilt nicht für jene Angestellten, die bereits durch den Kollektivvertrag für die kaufmännischen Angestellten bei Wochenzeitungen erfasst werden. Der unter Registerzahl KV 71/2026, Katasterzahl X/43/1, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegte Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen und enthält außerdem die Anhänge I (Gehaltstabelle) und II.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 17. Februar 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz