Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 70/2026
Kollektivvertrag: KV 70/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Dezember 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 70/2026
- Katasterzahl
- IV/31/16
Veröffentlicht auf EVI am 23.02.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.146.518
KV 70/2026. Am 1. Dezember 2025 haben die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Kärnten; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufsgruppe der Fleischer Kärnten; c) für alle Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag enthält außerdem eine gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Fairness im Umgang mit überlassenen ArbeitnehmerInnen im Fleischergewerbe und wurde unter Registerzahl KV 70/2026, Katasterzahl IV/31/16, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 17. Februar 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz