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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 70/2026

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Kollektivvertrag: KV 70/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Dezember 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 70/2026
Katasterzahl
IV/31/16

Veröffentlicht auf EVI am 23.02.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.146.518

KV 70/2026. Am 1. Dezember 2025 haben die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Kärnten; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufsgruppe der Fleischer Kärnten; c) für alle Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag enthält außerdem eine gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Fairness im Umgang mit überlassenen ArbeitnehmerInnen im Fleischergewerbe und wurde unter Registerzahl KV 70/2026, Katasterzahl IV/31/16, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 17. Februar 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz