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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 73/2026

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Kollektivvertrag: KV 73/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 73/2026
Katasterzahl
XXII/96/4

Veröffentlicht auf EVI am 23.02.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.146.518

KV 73/2026. Am 4. November 2025 haben die Ärztekammer für Tirol und die Gewerkschaft GPA, Geschäftsbereich Interessenvertretung, einen Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärzten und in ärztlichen Gruppenpraxen in Tirol abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag regelt das Dienstverhältnis der Angestellten bei niedergelassenen Ärzten und ärztlichen Gruppenpraxen, die der Ärztekammer für Tirol angehören, ausgenommen sind Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Zahnärzte und Gruppenpraxen bei Zahnärzten. Als Angestellte bei Ärzten gelten jene Personen, die dort selbst Angestelltendienste leisten. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 73/2026, Katasterzahl XXII/96/4, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 17. Februar 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz