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DB PWM | Außerordentliche Hauptversammlung 2026

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Außerordentliche Hauptversammlung: 12. März 2026, 10:00 Uhr

Termin
Donnerstag, den 12. März 2026 um 10:00 Uhr
Ort
Sitz der DB PWM
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxemburg
Luxemburg

Veröffentlicht auf EVI am 20.02.2026

DB PWM

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
2, Boulevard Konrad Adenauer, 1115 Luxemburg, Luxemburg
Handelsregister Luxemburg B 163.660

Wichtiger Hinweis zur Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der Anteilinhaber der DB PWM 

Anteilinhaber der DB PWM (die „Anteilinhaber“) werden hiermit zu der

Außerordentlichen Hauptversammlung der Anteilinhaber

eingeladen, welche am Donnerstag, den 12. März 2026 um 10:00 Uhr (Luxemburgische Zeit) am eingetragenen Sitz der DB PWM (die „Gesellschaft“) in 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg, mit der folgenden Tagesordnung stattfindet:

Agenda

  1. Änderung und Neufassung der Satzung der Gesellschaft, ohne Änderung des Gesellschaftsgegenstands oder der Rechtsform, jedoch mit der Neufassung des Gesellschaftsgegenstands wie folgt:
    „Alleiniger Gegenstand der Gesellschaft ist die Anlage der ihr zur Verfügung stehenden Mittel in Wertpapieren und anderen liquiden finanziellen Vermögenswerten, die gemäß dem Gesetz von 2010 zugelassen sind, mit dem Ziel, die Anlagerisiken zu streuen und ihren Aktionären die Ergebnisse der Verwaltung ihrer Portfolios zur Verfügung zu stellen.
    Die Gesellschaft kann im vollen nach dem Gesetz von 2010 zulässigen Umfang alle Maßnahmen treffen und Geschäfte tätigen, die ihr für die Erfüllung und Entwicklung ihres Zwecks geeignet erscheinen.“

Stimmrechtsausübung in der Außerordentlichen Hauptversammlung

Zur Ausübung des Stimmrechts sind die Anteilinhaber berechtigt, für welche die DWS Investment S.A. (die „Verwaltungsgesellschaft“) spätestens am 05. März 2026 bis 18:00 Uhr (Luxemburger Zeit) die folgenden, ordnungsgemäß ausgefüllten Unterlagen erhält:

Bestätigung, dass die Anteile für Verfügungen gesperrt sind

Anteilinhaber müssen eine Bestätigung 1) des Finanzinstitutes, bei dem die Anteile in einem Register eingetragen sind (im Falle von Namensanteilen) oder 2) des Finanzinstituts, bei dem die Anteile in einem Depot verwahrt werden (im Falle von Inhaberanteilen), vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Anteile bis zum 13. März 2026 für Verfügungen gesperrt sind (die „Sperrbescheinigung“). Die Sperrbescheinigung soll den Namen und die Adresse des Anteilinhabers, die Anzahl der gesperrten Anteile sowie den Namen und die ISIN des Teilfonds enthalten.

Vollmacht

Anteilinhaber müssen ein unterzeichnetes Vollmachtsformular (das „Vollmachtsformular“) übersenden, mit dem die Stimmrechte des Anteilinhabers auf den Vorsitzenden der Außerordentlichen Hauptversammlung übertragen werden. Die Vollmacht muss unter Verwendung des bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlichen Vollmachtsformulars erteilt werden, das den Anteilinhabern auf Anfrage zugesandt wird. 

Die ordnungsgemäß unterzeichnete Sperrbescheinigung und das Vollmachtsformular sind auf dem Postweg an folgende Adresse zu senden:

DWS Investment S.A.
z. Hd. Corporate Secretariat
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxemburg

oder per Fax an die Nummer: +352 42101-900, oder per E-Mail an: dws.lux@db.com

Gemäß dem Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in der jeweils gültigen Fassung muss ein Quorum von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Anteile auf der Außerordentlichen Hauptversammlung vertreten sein, um über den Tagesordnungspunkt zu entscheiden, zusätzlich ist eine Mehrheit von zwei Dritteln (2/3) der gültig abgegebenen Stimmen erforderlich, um einen Beschluss zu fassen.

Das Quorum und die Mehrheit auf der Außerordentlichen Hauptversammlung werden auf Grundlage der um Mitternacht (Luxemburger Zeit) am 06. März 2026 (dem „Stichtag) ausgegebenen und ausstehenden Anteile bestimmt, während das Recht eines Anteilhabers, an der Außerordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen und die mit seinen/ihren Anteilen verbundenen Stimmrechte auszuüben, sich auf die im Sperrbescheinigung angegebenen und am Stichtag gehaltenen Anteile bezieht.

Wird das oben genannte Quorum bei der ersten Einberufung der Außerordentlichen Hauptversammlung nicht erreicht, wird der Verwaltungsrat der Gesellschaft die Außerordentliche Hauptversammlung mit derselben Tagesordnung erneut einberufen. Bei dieser zweiten Einberufung ist kein Quorum erforderlich, aber die oben genannte Mehrheitsanforderung bleibt unverändert.

Jeder Anteil berechtigt zu einer Stimme.

Der Entwurf der Satzung ist für die Anteilinhaber am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich und wird den Anteilinhaber auf Anfrage kostenlos zugesandt.

Luxemburg, Februar 2026

Der Verwaltungsrat 

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