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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 60/2026

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Kollektivvertrag: KV 60/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 60/2026
Katasterzahl
XIX/93/2

Veröffentlicht auf EVI am 09.02.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.104.371 

KV 60/2026. Am 24. November 2025 haben der Fachverband der gewerblichen Dienstleister und die Gewerkschaft vida einen Sonderkollektivvertrag Veranstaltungssicherheitsdienste für Wachorgane im Bewachungsgewerbe abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für sämtliche dem o. a. Fachverband, Bundesberufsgruppe Bewachungsgewerbe, angehörenden Unternehmen; c) für alle Arbeitnehmer, welche von einem Bewachungsunternehmen im Rahmen einer öffentlichen oder privaten Veranstaltung, unter Vereinbarung eines befristeten Arbeitsverhältnisses von kurzer Dauer, als Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen eingesetzt werden und nicht zwingend den Bestimmungen des Angestelltengesetzes unterliegen. Die Beschäftigung erfolgt im Regelfall im Rahmen von nur einer Veranstaltung. Der Kollektivvertrag kann nicht auf ein unbefristetes oder dauerhaftes Arbeitsverhältnis angewendet werden. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie des Grundstundenlohnes und wurde unter Registerzahl KV 60/2026, Katasterzahl XIX/93/2, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 4. Februar 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz