Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur | Großverfahren 11.02.2026
Großverfahren: Elektrifizierung der ÖBB-Strecke Mogersdorf Staatsgrenze - Graz Hbf, GZ: 2026-0.047.072
- Geschäftszahl
- 2026-0.047.072
- Rechtsgrundlage
- §§ 44a, 44b, 44d, 44e und 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG)
- Vorhaben
- Elektrifizierung Steirische Ostbahn; Abschnitt Staatsgrenze – Gleisdorf (Schutzstrecke)
- Einsicht in Unterlagen
- 11.02.2026 - 25.03.2026
- Behörde
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2
Radetzkystraße 2
1030 Wien
7. Stock, Zimmer 7E27
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2
- Standortgemeinden
- Stadtgemeinde Fehring
- Stadtgemeinde Feldbach
- Stadtgemeinde Gleisdorf
- Stadtgemeinde Jennersdorf
- Marktgemeinde Mogersdorf
- Marktgemeinde Riegersburg
- Marktgemeinde St. Margarethen an der Raab
- Marktgemeinde St. Martin an der Raab
- Gemeinde Edelsbach bei Feldbach
- Gemeinde Eichkögl
- Gemeinde Hofstätten an der Raab
- Gemeinde Kirchberg an der Raab
- Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf
- Gemeinde Weichselbaum
- Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen
- 11.02.2026 - 25.03.2026
- Behörde
- Organisation
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2
- Übermittlung
- Post
- Radetzkystraße 2, 1030 Wien
- e2@bmimi.gv.at
- Mündliche Verhandlung
- Mittwoch, den 25. März 2026 um 10:00 Uhr
- Ort der Verhandlung
- Stadtgemeinde Feldbach, Rathaus, Rathaussaal (1. OG)
Rathausplatz 1
8330 Feldbach
- Stadtgemeinde Feldbach, Rathaus, Rathaussaal (1. OG)
- Antragsteller
- ÖBB-Infrastruktur AG
Veröffentlicht auf EVI am 11.02.2026
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Geschäftszahl: 2026-0.047.072
Wien, 4. Februar 2026
ÖBB-Strecke 2710 Mogersdorf Staatsgrenze – Graz Hbf
Elektrifizierung
Abschnitt Staatsgrenze – Gleisdorf (Schutzstrecke)
km 170,508 – km 223,600
1. Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrags; Stellungnahmemöglichkeit
2. Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im Großverfahren
Edikt
Mit Schreiben vom 7.11.2025 hat die ÖBB-Infrastruktur AG beim Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur den Antrag auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß den §§ 31ff Eisenbahngesetz 1957 (EisbG) für das ggst. Bauvorhaben gestellt.
Beschreibung des Vorhabens
Zur Ermöglichung eines durchgehend elektrifizierten Betriebs ist die Elektrifizierung der gesamten, rund 80 km langen ÖBB-Strecke Mogersdorf Staatsgrenze - Graz Hbf. vorgesehen. Das ggst. Projekt umfasst neben der Elektrifizierung des ca. 67 km langen Abschnitts Mogersdorf Staatsgrenze - Gleisdorf (Schutzstrecke) auch die Errichtung von Schaltgerüsten, eines Frequenzumformers, den Abtrag bzw. die Adaptierung von Gleisanlagen im Bahnhof Gleisdorf, eine Gleisneulage zwischen Staatsgrenze und Bahnhof Jennersdorf bzw. Bahnhof Jennersdorf und Fehring sowie die Anhebung der Geschwindigkeit in Teilbereichen.
Ort und Zeit der Einsichtnahme und Stellungnahmemöglichkeit
In den Antrag und die Antragsunterlagen kann ab Mittwoch, den 11. Februar 2026 bis Mittwoch, den 25. März 2026, bei folgenden Stellen Einsicht genommen werden:
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2, 1030 Wien, Radetzkystraße 2, 7. Stock, Zimmer 7E27, während der Amtsstunden jeweils nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter +43 (1) 71162 DW 652807 oder DW 652215;
- Standortgemeinden: die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht im oben angeführten Zeitraum weiters bei den Gemeindeämtern der Stadtgemeinden Fehring, Feldbach, Gleisdorf und Jennersdorf, der Marktgemeinden Mogersdorf, Riegersburg, St. Margarethen an der Raab und St. Martin an der Raab sowie der Gemeinden Edelsbach bei Feldbach, Eichkögl, Hofstätten an der Raab, Kirchberg an der Raab, Ludersdorf-Wilfersdorf und Weichselbaum als Standortgemeinden im Burgenland und in der Steiermark.
Ort und Zeit der Einsichtnahme sind jeweils an dortiger Stelle zu erfragen.
Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.
Zu diesem Vorhaben können während dieses Zeitraums (11. Februar 2026 bis 25. März 2026) beim Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, schriftlich Einwendungen erhoben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, diese per E-Mail an e2@bmimi.gv.at zu übermitteln.
Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht rechtzeitig schriftlich Einwendungen erheben.
Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Die technischen Voraussetzungen und organisatorischen Beschränkungen des elektronischen Verkehrs sind im Internet (www.bmimi.gv.at/impressum/policy.html) bekanntgemacht. Bitte beachten Sie, dass der Absender/die Absenderin die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsverlust, Verlust des Schriftstückes) trägt.
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Zu diesem Vorhaben wird weiters eine mündliche Verhandlung für Mittwoch, den 25. März 2026, Beginn 10:00 Uhr, in der Stadtgemeinde Feldbach, Rathaus, Rathaussaal (1. OG), Rathausplatz 1, 8330 Feldbach, anberaumt.
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass an der Sache nicht beteiligte Personen in der Verhandlung nicht das Wort ergreifen dürfen. Zur Identitätsfeststellung werden Sie um Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ersucht.
Am Verfahren Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten erscheinen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person - z.B. einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder – vertreten lassen, wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen.
Gegenstand der Verhandlung ist die abschließende Ermittlung des Sachverhalts betreffend das ggst. Vorhaben.
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Rechtsgrundlagen: §§ 44a, 44b, 44d, 44e und 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG)
Für den Bundesminister:
Mag. Erich Simetzberger
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur