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Fohrenburg Beteiligungs- Aktiengesellschaft (45464i) | Außerordentliche Hauptversammlung 2026

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Außerordentliche Hauptversammlung: 05. März 2026, 14:00 Uhr

Termin
Donnerstag, den 05. März 2026 um 14:00 Uhr
Ort
Sitz der Gesellschaft
Fohrenburgstraße 5
6700 Bludenz

Veröffentlicht auf EVI am 05.02.2026

Hinweisbekanntmachung

gemäß § 3 Abs 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz

und

Einladung

zu der am 05.03.2026 um 14:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft, Fohrenburgstraße 5, 6700 Bludenz stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung 

der 

Fohrenburg Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Fohrenburgstraße 5, 6700 Bludenz, FN 45464i
("Gesellschaft")

Gemäß § 3 Abs 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz ("GesAusG") hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft einen Hinweis auf die geplante Beschlussfassung zum Ausschluss der Minderheitsgesellschafter mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung zu veröffentlichen. Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung samt Hinweisbekanntmachung gemäß § 3 Abs 4 GesAusG wird unter Einhaltung der Bestimmungen des § 106 AktG fristgerecht auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) gemäß § 5 WZEVI-Gesetz veröffentlicht. 

BRAU UNION AG, eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Linz, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Linz unter FN 230191t , ("BUAG") hat als Hauptgesellschafter der Gesellschaft gemäß § 1 Abs 1 GesAusG verlangt, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf BUAG als Hauptgesellschafter gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.

Diese Beschlussfassung soll in der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 05.03.2026 erfolgen.

Hiermit laden wir Sie daher gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes (§§ 106 ff) und § 12 der Satzung der Gesellschaft zur

außerordentlichen Hauptversammlung

der Fohrenburg Beteiligungs-Aktiengesellschaft am 05.03.2026 um 14:00 Uhr, am Sitz der Gesellschaft in 6700 Bludenz, Fohrenburgstraße 5, ein.

Tagesordnung

  1. Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 Abs 1 Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern (Gesellschafter-Ausschlussgesetz –"GesAusG") und die Übertragung deren Aktien auf den Hauptgesellschafter BRAU UNION AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG.

Entsprechend dem Verlangen des Hauptaktionärs BUAG schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß § 108 Abs 1 AktG vor, dass in der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 05.03.2026 nachstehender Beschluss gefasst wird:

"Sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre an der Fohrenburg Beteiligungs-Aktiengesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit Sitz in Bludenz und der Geschäftsanschrift Fohrenburgstraße 5, 6700 Bludenz, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN 45464i, werden gemäß § 1 Abs 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptgesellschafter BRAU UNION AG, eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit Sitz in Linz, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Linz unter FN 230191t, übertragen. Der Hauptgesellschafter BRAU UNION AG zahlt den Minderheitsaktionären, kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung in Höhe von EUR 13,50 pro Stückaktie der Fohrenburg Beteiligungs-Aktiengesellschaft. Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gemäß § 10 Unternehmensgesetzbuch (UGB) als bekannt gemacht gilt, und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung folgenden Tag bis zur Fälligkeit mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Kosten der Durchführung des Ausschlusses, insbesondere der Auszahlung der Barabfindung, trägt der Hauptgesellschafter BRAU UNION AG."

Unterlagen zum Gesellschafterausschluss und der Hauptversammlung:

Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG iVm § 3 Abs 5 GesAusG)

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs 5 GesAusG und § 108 Abs 3, 4 AktG folgende Unterlagen ab dem 05.02.2026 am Sitz der Gesellschaft in Fohrenburgstraße 5, 6700 Bludenz, während der üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre zugänglich sind:

Die vorgenannten Unterlagen werden gemäß § 3 Abs 7 1. Satz GesAusG auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen (Kontakt: Frau Dagmar Walter, Telefonnummer: +43 5552 606 6771, E-Mail: dagmar.walter@fohrenburg-sfaescht.at) erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Hinweis gemäß § 3 Abs 8 GesAusG:

Gemäß § 3 Abs 8 GesAusG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung auch über alle für den Ausschluss wesentlichen Angelegenheiten des Hauptgesellschafters Auskunft zu geben. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Zur Teilnahme in der Hauptversammlung sind gemäß § 14 der Satzung jene Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Zur Hauptversammlung müssen Aktionäre zugelassen werden, deren Anmeldung der Gesellschaft bis spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 02.03.2026, in Textform per Post, per Boten oder per E-Mail unter folgender Adresse zugeht: Fohrenburg Beteiligungs- Aktiengesellschaft zHd. Frau Dagmar Walter, Fohrenburgstraße 5, 6700 Bludenz, E-Mail: dagmar.walter@fohrenburg-sfaescht.at).

Vertretung und Bevollmächtigte:

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen (Kontakt: Frau Dagmar Walter, Telefonnummer: +43 5552 606 6771, E-Mail: dagmar.walter@fohrenburg-sfaescht.at) zugesandt. Die Aktionäre werden eingeladen, die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens 12 Uhr des Vortages der Hauptversammlung (sohin den04.03.2026) einlangend per Post oder E-Mail unter der vorstehend genannten Adresse zu übermitteln. Das Original der Vollmacht muss in jedem Fall am Tag der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Aufbewahrung übergeben werden. Gleiches gilt sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des Vorstands bzw die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden.

Bludenz, am 04.02.2026

Der Vorstand

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