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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 49/2026

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Kollektivvertrag: KV 49/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Oktober 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 49/2026
Katasterzahl
IV/31/13

Veröffentlicht auf EVI am 06.02.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.095.665 

KV 49/2026. Am 5. September 2025 haben die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Bäcker, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Fortwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag abgeschlossen der am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Bäcker, angehören; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten, dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen sowie für kaufmännische Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 49/2026, Katasterzahl IV/31/13, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 2. Februar 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz