Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 47/2026

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 47/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Oktober 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 47/2026
Katasterzahl
IV/32/5

Veröffentlicht auf EVI am 06.02.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.095.665

KV 47/2026. Am 23. Oktober 2025 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Verband der Brauereien, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag für die Angestellten der Österreichischen Brauereien abgeschlossen, der am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält weiters eine Bestimmung betreffend Ist-Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 47/2026, Katasterzahl IV/32/5, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 2. Februar 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz