Erste Group Bank AG (33209m) | Wandelschuldverschreibung Geschäftsjahr 2025
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Wandelschuldverschreibung: Geschäftsjahr 2025
- Rechtsgrundlage
- § 174 Abs. 2 AktG
- Geschäftsjahr
- 2025
Veröffentlicht auf EVI am 30.01.2026
Erste Group Bank AG
Erklärung gemäß § 174 Abs. 2 AktG
Der Vorstand erklärt, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 keine Wandelschuldverschreibungen der Erste Group Bank Aktiengesellschaft ausgegeben wurden. Eine entsprechende Erklärung des Vorstandes wird beim Handelsgericht Wien hinterlegt.
Wien, im Jänner 2026
Der Vorstand/Erste Group Bank AG
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