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Erste Group Bank AG (33209m) | Wandelschuldverschreibung Geschäftsjahr 2025

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Wandelschuldverschreibung: Geschäftsjahr 2025

Rechtsgrundlage
  • § 174 Abs. 2 AktG
Geschäftsjahr
  • 2025

Veröffentlicht auf EVI am 30.01.2026

Erste Group Bank AG

Erklärung gemäß § 174 Abs. 2 AktG

Der Vorstand erklärt, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 keine Wandelschuldverschreibungen der Erste Group Bank Aktiengesellschaft ausgegeben wurden. Eine entsprechende Erklärung des Vorstandes wird beim Handelsgericht Wien hinterlegt.

Wien, im Jänner 2026                                               

Der Vorstand/Erste Group Bank AG

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Erste Group Bank AG (33209m)