Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 40/2026
Kollektivvertrag: KV 40/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Januar 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 40/2026
- Katasterzahl
- XXII/96/1
Veröffentlicht auf EVI am 27.01.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.060.995
KV 40/2026. Am 23. Dezember 2025 haben die Kurie niedergelassene Ärzte auf Dienstgeberseite und die Kurie angestellte Ärzte auf Dienstnehmerseite, beide Ärztekammer für Vorarlberg, einen Kollektivvertrag für bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angestellte Ärztinnen und Ärzte im Sinne des § 47a ÄrzteG 1998 abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Durch diesen Kollektivvertrag wird das Dienstverhältnis der bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten einschließlich Gruppenpraxen und durch Gruppenpraxen betriebene Primärversorgungseinheiten (Dienstgeber) angestellten Ärztinnen und Ärzte iSd § 47a ÄrzteG 1998 (Dienstnehmer) geregelt. Soweit in diesem Kollektivvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetzes, BGBl. Nr. 292/1921, idgF. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 40/2026, Katasterzahl XXII/96/1, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 23. Jänner 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz