Allianz Institutional Investors Series | Außerordentliche Hauptversammlung 2026
Außerordentliche Hauptversammlung: 25. Februar 2026, um 15:00 Uhr
- Termin
- Mittwoch, den 25. Februar 2026 um 15:00 Uhr
- Ort
- Sitz der Gesellschaft
6A, route de Trèves
2633 Senningerberg
Luxemburg
Veröffentlicht auf EVI am 30.01.2026
Allianz Institutional Investors Series
Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV)
Sitz: 6A, route de Trèves, 2633 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg
R.C.S. Luxembourg: B159.495
HIERMIT wird bekannt gegeben, dass die
außerordentliche Hauptversammlung der Anteilinhaber
(die „Versammlung“) der Allianz Institutional Investors Series (die „Gesellschaft“) am Mittwoch, den 25. Februar 2026, um 15:00 Uhr MEZ am eingetragenen Sitz der Gesellschaft in 6A, route de Trèves, 2633 Senningerberg, Luxemburg, stattfinden wird.
Da auf der außerordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft vom 16. Januar 2026 die Mindestanwesenheitsanforderung zur Verabschiedung von Beschlüssen nicht erfüllt wurde, wird die zweite Versammlung abgehalten, um die folgende Tagesordnung zu erörtern und darüber abzustimmen:
Beschlüsse
- Aktualisierung der Satzung der Gesellschaft (die „Satzung“), um die entsprechenden Bestimmungen bezüglich der Anwendung von Liquiditätsmanagementinstrumenten (LMTs) in Übereinstimmung mit (i) Richtlinie 2024/927 vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG (die „OGAW-Richtlinie“) im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie mit (ii) relevanten regulatorischen Anforderungen umzusetzen und die entsprechenden Artikel 7, 8, 9, 9a, 11, 12a, 12b der Satzung zu ändern.
- Aktualisierung der Satzung, um das geänderte Luxemburger Gesetz über Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 sowie weitere geringfügige Änderungen zu berücksichtigen und dementsprechend die Artikel 2, 4, 5, 6, 10, 11, 12, 12a, 12b, 14, 17, 18, 19, 22, 23, 24, 27, 28 der Satzung zu ändern.
Abstimmung
Die vorgenannten Beschlüsse unterliegen keinem Quorum und werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefasst. Zu den abgegebenen Stimmen zählen nicht die mit Anteilen verbundenen Stimmen, für die die Anteilinhaber nicht an der Abstimmung teilgenommen, sich enthalten oder einen leeren oder ungültigen Stimmzettel abgegeben haben. Die Mehrheitserfordernisse werden gemäß den am 19. Februar 2026 um Mitternacht MEZ (der „Stichtag“) umlaufenden Anteilen ermittelt. Die Stimmrechte der Anteilinhaber werden durch die Anzahl der am Stichtag gehaltenen Anteile bestimmt.
Jeder Anteil berechtigt zu einer (1) Stimme und jeder Anteilinhaber kann persönlich oder durch einen Vertreter abstimmen.
Abstimmungsregelung
Zur Teilnahme und Abstimmung bei der Versammlung sind Anteilinhaber berechtigt, die bei der State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg, Domiciliary Department, in 49, Avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg (die „Register- und Transferstelle“), eine Bestätigung ihrer Depotbank oder Institution mit der Anzahl der vom Anteilinhaber zum Stichtag gehaltenen Anteile vorlegen können, die bis spätestens 18:00 Uhr MEZ am 23. Februar 2026 in Luxemburg eingehen muss.
Alle Anteilinhaber, die zur Teilnahme und Abstimmung auf der Versammlung berechtigt sind, haben das Recht, einen Vertreter zu ernennen, der an ihrer Stelle abstimmen darf. Um gültig zu sein, muss das Vollmachtsformular vollständig ausgefüllt und handschriftlich durch den Auftragserteilenden oder dessen Anwalt oder, falls der Auftragserteilende eine Gesellschaft ist, mit dem Firmensiegel versehen oder handschriftlich durch einen Bevollmächtigten unterzeichnet werden, und bis spätestens 18:00 Uhr MEZ am 23. Februar 2026 bei der Register- und Transferstelle eingehen.
Vollmachtsformulare für die Verwendung durch registrierte Anteilinhaber sind bei der Register- und Transferstelle erhältlich. Eine zum Vertreter ernannte Person muss kein Anteilinhaber der Gesellschaft sein. Die Ernennung eines Vertreters schließt den Anteilinhaber nicht von der Teilnahme an der Versammlung aus.
Die aktualisierte Satzung (einschließlich einer Version, die die vorgeschlagenen Änderungen widerspiegelt, die infolge dieser Beschlüsse vorgenommen wurden) in englischer Sprache finden Sie auf der regulatorischen Website unter https://regulatory.allianzgi.com. Wählen Sie dort Ihr Land aus und gehen Sie zu „Bekanntmachungen“.
Eine aktuelle Liste der für diese Versammlung relevanten Wertpapier-Kennnummern kann tagesaktuell online unter www.allianzgi.lu/AIIS abgerufen werden.
Senningerberg, Januar 2026
Der Verwaltungsrat
Dieses Dokument ist eine Übersetzung des Originaldokuments. Für den Fall von Unstimmigkeiten oder Mehrdeutigkeiten hinsichtlich der Auslegung der Übersetzung ist die englischsprachige Originalfassung ausschlaggebend, solange dies nicht gegen die örtlichen Gesetze der betreffenden Rechtsordnung verstößt.
Anhänge zur Veröffentlichung
- 300126_Allianz Institutional Investors Series.pdf (78.5 Kb)
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Allianz Institutional Investors Series