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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 106/2026

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Kollektivvertrag: KV 106/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. März 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 106/2026
Katasterzahl
XXIII/97/3

Veröffentlicht auf EVI am 06.03.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.187.917

KV 106/2026. Am 18. Februar 2026 haben die GeoSphere Austria und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. März 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung für Schichtarbeit bei der GeoSphere Austria (operationelle Dienste bei 7 Tagen Besetzung der Arbeitsstätte, teilweise 24 Stunden-Besetzung, insbesondere zu den Themen: i) Normalarbeitszeit, Rufbereitschaft; ii) Schichterschwerniszulage, zusätzliche Zulagen im Schichtdienst an Dienstorten über 3.000 m Seehöhe, Nachtschichtzuschlag, Sonn- und Feiertagszuschlag, Vergütung für Rufbereitschaft. Die Zusatzentgelte (ii) für die Arbeitnehmer:inen gemäß nachstehender Punkte 2-8 gelten unter der Bedingung, dass für diese Arbeitnehmer:innen entsprechende, durch Betriebsvereinbarung geregelte Dienstpläne des Schichtdienstes in Kraft sind. Dieser Kollektivvertrag gilt unbefristet für alle Arbeitnehmer:innen der GeoSphere Austria, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur GeoSphere Austria stehen und Schicht-/Wechseldienst bzw. regelmäßige Wochenenddienste (im Folgenden: Schichtarbeit genannt) verrichten. Es wird klargestellt, dass es sich bei diesem Kollektivvertrag nicht um den in § 26 Abs 19f GSAG angesprochenen Kollektivvertrag handelt. Es werden ausschließlich die Rahmenbedingungen für die Schichtarbeit geregelt. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 106/2026, Katasterzahl XXIII/97/3, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 3. März 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz