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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 103/2026

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Kollektivvertrag: KV 103/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Ende der Geltung
Donnerstag, den 31. Dezember 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 103/2026
Katasterzahl
XXII/96/9

Veröffentlicht auf EVI am 06.03.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.187.917

KV 103/2026. Am 18. Februar 2026 haben das Österreichische Rote Kreuz, die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistungen, Kinder- und Jugendhilfe, und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2026 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle Mitglieder des Arbeitgeberverbandes des Österreichischen Rotes Kreuzes, mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Einrichtungen; 3) für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die in den persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes fallen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angehörenden (leitend oder anleitend) Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für einen Pflegezuschuss für das Kalenderjahr 2026 und wurde unter Registerzahl KV 103/2026, Katasterzahl XXII/96/9, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 3. März 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz