Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 103/2026
Kollektivvertrag: KV 103/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Januar 2026
- Ende der Geltung
- Donnerstag, den 31. Dezember 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 103/2026
- Katasterzahl
- XXII/96/9
Veröffentlicht auf EVI am 06.03.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.187.917
KV 103/2026. Am 18. Februar 2026 haben das Österreichische Rote Kreuz, die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistungen, Kinder- und Jugendhilfe, und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2026 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle Mitglieder des Arbeitgeberverbandes des Österreichischen Rotes Kreuzes, mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Einrichtungen; 3) für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die in den persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes fallen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angehörenden (leitend oder anleitend) Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für einen Pflegezuschuss für das Kalenderjahr 2026 und wurde unter Registerzahl KV 103/2026, Katasterzahl XXII/96/9, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 3. März 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz