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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 97/2026

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Kollektivvertrag: KV 97/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 97/2026
Katasterzahl
XVII/85/1

Veröffentlicht auf EVI am 06.03.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.187.917

KV 97/2026. Am 20. Jänner 2026 haben der Fachverband der Reisebüros und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Glücksspiel, Tourismus, Freizeit, einen Kollektivvertrag für die Angestellten in Reisebüros abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesgebiet Österreich; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Fachverband, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, angehören; c) für alle Angestellten und Lehrlinge (auch Aushilfskräfte) auf die das Angestelltengesetz Anwendung findet. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen und enthält weiters im Anhang die Gehaltstabelle gültig ab 1. Jänner 2026 und wurde unter Registerzahl KV 97/2026, Katasterzahl XVII/85/1, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 3. März 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz