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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 96/2026

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Kollektivvertrag: KV 96/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. November 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 96/2026
Katasterzahl
XII/47/1

Veröffentlicht auf EVI am 06.03.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.187.917

KV 96/2026. Am 28. November 2025 haben der Fachverband der Stein- und keramischen Industrie und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 07 Stein und Keramik/Holz/Säge, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. November 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer; b) für alle Mitgliedsunternehmen des o. a. Fachverbandes; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer:innen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter und Überstundenpauschalen sowie die Erhöhung der Ist-Gehälter und enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. November 1991 für den Bereich der Stein- und keramischen Industrie. Weiters enthält der Kollektivvertrag Änderungen zum Zusatzkollektivvertrag über die Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen vom 7. November 1983, Ke 24/1984, idgF. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 96/2026, Katasterzahl XII/47/1, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 3. März 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz