Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 96/2026
Kollektivvertrag: KV 96/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Samstag, den 01. November 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 96/2026
- Katasterzahl
- XII/47/1
Veröffentlicht auf EVI am 06.03.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.187.917
KV 96/2026. Am 28. November 2025 haben der Fachverband der Stein- und keramischen Industrie und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 07 Stein und Keramik/Holz/Säge, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. November 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer; b) für alle Mitgliedsunternehmen des o. a. Fachverbandes; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer:innen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter und Überstundenpauschalen sowie die Erhöhung der Ist-Gehälter und enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. November 1991 für den Bereich der Stein- und keramischen Industrie. Weiters enthält der Kollektivvertrag Änderungen zum Zusatzkollektivvertrag über die Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen vom 7. November 1983, Ke 24/1984, idgF. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 96/2026, Katasterzahl XII/47/1, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 3. März 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz