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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 94/2026

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Kollektivvertrag: KV 94/2026

Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 94/2026
Katasterzahl
XIII/51-59/5

Veröffentlicht auf EVI am 06.03.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.187.917

KV 94/2026. Am 17. Dezember 2025 haben der Fachverband Metalltechnische Industrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für die Firma ANDRITZ AG, Stattegger Straße 18, 8045 Graz; c) die Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung gelten für ein jährliches Kontingent von bis zu 500 Mitarbeiter:innen sowie für sämtliche von den unterzeichnenden Betriebsratskörperschaften vertretenen Arbeitnehmer:innen der ANDRITZ AG und für überlassene Arbeitnehmer:innen in den betroffenen Einsatzbereichen. Aufgrund des § 12a ARG wird bezüglich der Vollauslastung und des wirtschaftlichen Bedarfs ab 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026 die Wochenendarbeit- und Feiertagsarbeit zugelassen. Die Zulassung ist nur wirksam, sofern eine Betriebsvereinbarung die Wochenend- und Feiertagsarbeit vorsieht und eine Zulage für die Wochenendarbeit regelt. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 94/2026, Katasterzahl XIII/51-59/5, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 3. März 2026 

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz