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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 93/2026

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Kollektivvertrag: KV 93/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 93/2026
Katasterzahl
IV/31/25

Veröffentlicht auf EVI am 06.03.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.187.917

KV 93/2026. Am 30. Jänner 2026 haben die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektiv­vertrag abgeschlossen, der a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe die Gewerbeberechtigungen für die Erzeugung von Teigwaren be­sitzen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes, gilt und am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und wurde unter Registerzahl KV 93/2026, Katasterzahl IV/31/25, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 3. März 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz