Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 93/2026
Kollektivvertrag: KV 93/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Januar 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 93/2026
- Katasterzahl
- IV/31/25
Veröffentlicht auf EVI am 06.03.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.187.917
KV 93/2026. Am 30. Jänner 2026 haben die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe die Gewerbeberechtigungen für die Erzeugung von Teigwaren besitzen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes, gilt und am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und wurde unter Registerzahl KV 93/2026, Katasterzahl IV/31/25, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 3. März 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz