DWS Institutional | Außerordentliche Hauptversammlung 2026
Außerordentliche Hauptversammlung: 2. Februar 2026, 14:30 Uhr
- Termin
- Montag, den 02. Februar 2026 um 14:30 Uhr
- Ort
- Sitz der DWS Institutional
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxemburg
Luxemburg
Veröffentlicht auf EVI am 12.01.2026
DWS Institutional
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
2, Boulevard Konrad Adenauer, 1115 Luxemburg, Luxemburg
Handelsregister Luxemburg B 38.660
Wichtiger Hinweis zur Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der Anteilinhaber der DWS Institutional
Anteilinhaber der DWS Institutional (die „Anteilinhaber“) werden hiermit zu der
Außerordentlichen Hauptversammlung der Anteilinhaber
eingeladen, welche am Montag, den 2. Februar 2026 um 14:30 Uhr (Luxemburgische Zeit) am eingetragenen Sitz der DWS Institutional (die „Gesellschaft“) in 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg, mit der folgenden Tagesordnung stattfindet:
Agenda
- Änderung und Neufassung der Satzung der Gesellschaft, ohne Änderung des Gesellschaftsgegenstands oder der Rechtsform, jedoch mit der Neufassung des Gesellschaftsgegenstands wie folgt:
„Alleiniger Gegenstand der Gesellschaft ist die Anlage der ihr zur Verfügung stehenden Mittel in Wertpapieren und anderen liquiden finanziellen Vermögenswerten, die gemäß dem Gesetz von 2010 und, sofern anwendbar, der EU-Verordnung 2017/1131 über Geldmarktfonds in der jeweils gültigen Fassung (die Geldmarktfondsverordnung) zugelassen sind, mit dem Ziel, die Anlagerisiken zu streuen und ihren Aktionären die Ergebnisse der Verwaltung ihrer Portfolios zur Verfügung zu stellen.
Die Gesellschaft kann im vollen nach dem Gesetz von 2010 zulässigen Umfang alle Maßnahmen treffen und Geschäfte tätigen, die ihr für die Erfüllung und Entwicklung ihres Zwecks geeignet erscheinen.“
Die erste außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft, die für den 9. Januar 2026 um 14:30 Uhr mit derselben Tagesordnung (die „Erste Versammlung“) einberufen wurde, war nicht beschlussfähig, da das Quorum nicht erreicht war.
Stimmrechtsausübung in der Außerordentlichen Hauptversammlung
Zur Ausübung des Stimmrechts sind die Anteilinhaber berechtigt, für welche die DWS Investment S.A. (die „Verwaltungsgesellschaft“) spätestens am 23. Januar 2026 bis 18:00 Uhr (Luxemburger Zeit) die folgenden, ordnungsgemäß ausgefüllten Unterlagen erhält:
Bestätigung, dass die Anteile für Verfügungen gesperrt sind
Anteilinhaber müssen eine Bestätigung 1) des Finanzinstitutes, bei dem die Anteile in einem Register eingetragen sind (im Falle von Namensanteilen) oder 2) des Finanzinstituts, bei dem die Anteile in einem Depot verwahrt werden (im Falle von Inhaberanteilen), vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Anteile bis zum 3. Februar 2026 für Verfügungen gesperrt sind (die „Sperrbescheinigung“). Die Sperrbescheinigung soll den Namen und die Adresse des Anteilinhabers, die Anzahl der gesperrten Anteile sowie den Namen und die ISIN des Teilfonds enthalten
Vollmacht
Anteilinhaber müssen ein unterzeichnetes Vollmachtsformular (das „Vollmachtsformular“) übersenden, mit dem die Stimmrechte des Anteilinhabers auf den Vorsitzenden der Außerordentlichen Hauptversammlung übertragen werden. Die Vollmacht muss unter Verwendung des bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlichen Vollmachtsformulars erteilt werden, das den Anteilinhabern auf Anfrage zugesandt wird.
Diese Anforderung gilt nicht für Anteilinhaber, die Ihre Vollmacht bereits für die Erste Versammlung eingereicht haben.
Die ordnungsgemäß unterzeichnete Sperrbescheinigung und das Vollmachtsformular sind auf dem Postweg an folgende Adresse zu senden:
DWS Investment S.A.
z. Hd. Corporate Secretariat
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxemburg
oder per Fax an die Nummer: +352 42101-900, oder per E-Mail an: dws.lux@db.com.
Als zweite Versammlung kann die außerordentliche Hauptversammlung unabhängig vom vertretenen Kapital wirksam Beschlüsse fassen. Für die Annahme einer Beschlussvorlage ist jedoch eine Mehrheit von zwei Dritteln (2/3) der gültig abgegebenen Stimmen erforderlich.
Jeder Anteil berechtigt zu einer Stimme.
Der Entwurf der Satzung ist für die Anteilinhaber am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich und wird den Anteilinhaber auf Anfrage kostenlos zugesandt.
Luxemburg, Januar 2026
Der Verwaltungsrat
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