Ingo Peter Künzler
Aufgebote: Testamenteröffnung
- Rechtsgrundlage
- Art. 558 Abs. 2 ZGB
- Meldestelle
- Organisation
- Amtschreiberei Olten-Gösgen
- Rolle/Funktion der Kontaktperson
- Erbschaftsamt
- Übermittlung
- Post
- Amthausquai 23, CH-4601 Olten, Schweiz
Veröffentlicht auf EVI am 05.01.2026
Testamenteröffnung
(Art. 558 Abs. 2 ZGB)
2. Publikation
Am 22.10.2025 verstarb Künzler Ingo Peter, 26.08.1958, von St. Margrethen SG, ledig, Bielackerstrase 13, CH-4657 Dulliken.
Der Verstorbene hat ein Testament errichtet, welches den Beteiligten bis ein Monat – von der 2. Publikation im Amtsblatt an gerechnet – bei der unterzeichnenden Amtsstelle zur Einsicht aufliegt. Berechtige Personen können eine Abschrift bzw. einen Auszug aus der Verfügung verlangen.
Wenn die berechtigten Personen bekannt sind und innert der Auflagefrist kein Einspruch erfolgt, wird die Erbschaft unter Vorbehalt der Ungültigkeits- und Erbschaftsklage gemäss Testament dem Berechtigten ausgehändigt.
CH-Olten, 15. Dezember 2025
Amtschreiberei Olten-Gösgen
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Amtschreiberei Olten-Gösgen