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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 35/2026

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Kollektivvertrag: KV 35/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 35/2026
Katasterzahl
XVII/88/1

Veröffentlicht auf EVI am 26.01.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.057.546

KV 35/2026. Am 9. Dezember 2025 haben die Telekom Austria Aktiengesellschaft und die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten einen Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Telekom Austria AG und der gemäß § 17 Abs. 1a PTSG angeschlossenen Tochterunternehmen abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für die Telekom Austria Aktiengesellschaft und alle gemäß § 17 Abs. 1a PTSG angeführten Tochterunternehmen; c) für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der unter b) genannten Unternehmen und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter, Lehrlingseinkommen und sonstiger Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 35/2026, Katasterzahl XVII/88/1, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 21. Jänner 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz