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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 28/2026

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Kollektivvertrag: KV 28/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. November 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 28/2026
Katasterzahl
IV/31/9

Veröffentlicht auf EVI am 26.01.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.057.546

KV 28/2026. Am 1. Dezember 2025 haben die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Tirol und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. November 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Tirol; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Tirol, die den Berufszweigen der Konditoren, Erzeugung von Lebzelten, kandierten und getunkten Früchten und Erzeugung von Speiseeis angehören; c) für alle ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 28/2026, Katasterzahl IV/31/9, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 21. Jänner 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz