Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 28/2026
Kollektivvertrag: KV 28/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Samstag, den 01. November 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 28/2026
- Katasterzahl
- IV/31/9
Veröffentlicht auf EVI am 26.01.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.057.546
KV 28/2026. Am 1. Dezember 2025 haben die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Tirol und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. November 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Tirol; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Tirol, die den Berufszweigen der Konditoren, Erzeugung von Lebzelten, kandierten und getunkten Früchten und Erzeugung von Speiseeis angehören; c) für alle ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 28/2026, Katasterzahl IV/31/9, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 21. Jänner 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz