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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 26/2026

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Kollektivvertrag: KV 26/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Dezember 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 26/2026
Katasterzahl
IV/31/7

Veröffentlicht auf EVI am 26.01.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.057.546

KV 26/2026. Am 9. Dezember 2025 haben die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Tirol und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Tirol; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Tirol, die den Berufszweigen der Fleischer, Kleinverkäufer von frischem Fleisch, Wildbret, Geflügeleinzelhändler und Klassifizierung von Schlachtkörpern angehören; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter/innen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem eine gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Fairness im Umgang mit überlassenen ArbeitnehmerInnen im Fleischsektor. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 26/2026, Katasterzahl IV/31/7, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 21. Jänner 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz