Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 26/2026
Kollektivvertrag: KV 26/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Dezember 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 26/2026
- Katasterzahl
- IV/31/7
Veröffentlicht auf EVI am 26.01.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.057.546
KV 26/2026. Am 9. Dezember 2025 haben die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Tirol und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Tirol; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Tirol, die den Berufszweigen der Fleischer, Kleinverkäufer von frischem Fleisch, Wildbret, Geflügeleinzelhändler und Klassifizierung von Schlachtkörpern angehören; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter/innen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem eine gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Fairness im Umgang mit überlassenen ArbeitnehmerInnen im Fleischsektor. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 26/2026, Katasterzahl IV/31/7, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 21. Jänner 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz